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Spielhalle zu verkaufen - das sollten Sie dabei beachten

Spielhallenbetrieb lohnt sich in vielen Fällen für den Betreiber
Spielhallenbetrieb lohnt sich in vielen Fällen für den Betreiber
Es ist ein offenes Geheimnis, dass die Betreiber von Spielstätten gut verdienen. Die Branche macht jedes Jahr einen Umsatz von weit über 3 Milliarden Euro. Sicherlich ist das auch ein Grund dafür, dass sich so mancher Existenzgründer mit dem Gedanken trägt, sich in diesem Bereich selbstständig zu machen. In Kleinanzeigen- und Immobilienportalen finden Sie unter der Rubrik "Spielhallen zu verkaufen“ mögliche Spielstätten. Doch gibt es einiges zu beachten.

Wenn Sie eine Spielstätte eröffnen wollen, benötigen Sie ein entsprechendes Objekt, eine Konzession und eine Erlaubnis. Mitunter gibt es Angebote "Spielstätten mit Konzession zu verkaufen“. Was ist davon zu halten?

Spielhalle mit Konzession zu verkaufen?

Als Rechtsgrundlage für die Eröffnung einer Spielhalle dient die Gewerbeordnung. Im Gegensatz zum Wettbüro benötigen Sie für eine Spielstätte keine staatliche Lizenz. Denn der Glücksspiel-Staatsvertrag gilt hier nicht.

  • Die Konzession zum Betrieb wird für eine bestimmte Zahl an Automaten erteilt. Eine Erlaubnis kann je nach Regelungen der Kommune zehn Geräte und mehr abdecken. Es kann daher vorkommen, dass Inhaber von Konzessionen eine Immobilie in mehrere Spielstätten aufteilen.
  • In jedem Fall ist die Erlaubnis an eine Reihe von Bezugsgrößen (Inhaber, Spielstätte, Anzahl der Glücksspielautomaten) gebunden. Ändern sich diese, erlischt regelmäßig die Spielhallenerlaubnis.
  • Es gibt Angebote zum Verkaufen einer Spielhalle mit Konzession. Sicher ist hier, dass der Spielort derzeit über eine Konzession verfügt. Die ist Ihnen als potenzieller Spielhallenbetreiber nicht sicher. Sie benötigen in jedem Fall eine eigene Erlaubnis (§ 33 i Gewerbeordnung).

Spielautomatenbetreiber werden Sie so

  • Der Kauf einer Spielstätte kann auf unterschiedliche Weise erfolgen. Sie können eine konkrete Immobilie oder bestimmte Räumlichkeiten kaufen, die bereits komplett eingerichtet und betriebsfähig sind. Eine andere Möglichkeit ist, dass Sie als Mieter oder Pächter lediglich das komplette Inventar übernehmen. Letzteres ist sicherlich aus finanzieller Sicht einfacher zu realisieren.
  • Fragen Sie immer nach dem Grund, warum die Spielhalle zu verkaufen ist. Klären müssen Sie auch, ob und welche Verträge mit Automatenaufstellern bestehen.
  • Sie haben Ihr Wunschobjekt gefunden und sind sich mit dem Verkäufer einig geworden, dann beantragen Sie noch vor Unterschrift unter den Vertrag die notwendige Gewerbeerlaubnis.

Übrigens: Als Spielhallenbetreiber zahlen Sie zwar keine Mehrwertsteuer, doch fallen gerätebezogene Vergnügungssteuern an. Die Vergnügungssteuersätze unterscheiden sich je nach Bundesland und teilweise je nach Kommune. Pro Geld-Gewinn-Spiel-Gerät zahlen Sie monatlich beispielsweise in Brandenburg 46 Euro, in Berlin sind es schon um die 300 Euro.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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