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Sozialversicherungsnummer herausfinden - so gehen Sie vor

Sozialversicherungsnummern speichern Arbeitnehmer im Rentensystem.
Sozialversicherungsnummern speichern Arbeitnehmer im Rentensystem.
Die Sozialversicherungsnummer ist sehr wichtig und trotzdem kennt sie kaum einer. Wenn Sie Ihren Sozialversicherungsausweis verlegt haben, können Sie die Nummer auch auf anderen Wegen herausfinden.

Die Sozialversicherungsnummer erhalten Sie in der Regel mit ihrer ersten Anstellung. Im Normalfall wird Sie Ihnen automatisch von ihrer Krankenkasse zugeschickt, und zwar in Form des rosafarbenen Sozialversicherungsausweises. Die Krankenkasse ist auch einer der Ansprechpartner, wenn Sie eine verloren gegangene Nummer herausfinden wollen. 

Sozialversicherungsnummer bei Behörden erfragen

  • Damit Sie Ihre Sozialversicherungsnummer herausfinden, genügt in der Regel ein Anruf bei Ihrem Rentenversicherungsträger. Ihre Rentenbeiträge werden als Arbeitnehmer über die Sozialversicherungsnummer abgerechnet. Außerdem erhalten Sie regelmäßig eine schriftliche Auskunft der Rentenversicherung über Ihre zu erwartende Rente und die Dauer Ihrer Beschäftigungsverhältnisse. Auf diesem Schreiben befindet sich auch Ihre Sozialversicherungsnummer.
  • Versuchen Sie es alternativ mit einem Anruf bei Ihrer Krankenkasse. Auch hier kennt man Ihre Sozialversicherungsnummer und kann Sie einfach herausfinden. 

Notieren Sie sich die Nummern dann in jedem Fall, um Sie in Zukunft auf Verlangen vorweisen zu können. Einige Arbeitgeber bestehen auch auf das Vorweisen des Ausweises. Wenn Sie diesen verlegt haben, hilft nur eine neue Beantragung.

Ausweis beantragen und Nummer herausfinden

Falls Sie Ihren Ausweis wiederfinden, nachdem Sie ihn neu beantragt haben, sind Sie verpflichtet, ihn bei Ihrer Krankenkasse einzureichen, da jeder Arbeitnehmer nur unter einer Sozialversicherungsnummer verzeichnet werden darf.

  • Den neuen Ausweis beantragen Sie einfach bei Ihrer Krankenkasse. Es kann einige Wochen dauern, bis Sie ihn erhalten.
  • Lassen Sie sich für die Übergangszeit eine Bestätigung Ihrer Krankenkasse über Ihre Erfassung im Sozialsystem ausstellen, die Sie Ihrem Arbeitgeber auf Verlangen vorzeigen können. 
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