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So wird die Grundsteuer für Gartenland berechnet

Ein wunderschöner, bunter und gepflegter Garten.
Ein wunderschöner, bunter und gepflegter Garten. © Glen Carrie / unsplash.com
Haben Sie gewusst, dass Gartenland besteuert wird? Was versteht man eigentlich steuerrechtlich unter einem Gartenland? Wie wird Gartenland besteuert? Anhand eines Fallbeispiels erfahren Sie, wie Gartenland besteuert wird und erhalten zusätzliche Informationen rund um das Thema Besteuerung von Gartenland.

Was versteht man unter Gartenland?

Unter Gartenland versteht man Flächen, die für gärtnerische Zwecke genutzt werden, wie beispielsweise Gärten, Obst- und Gemüseanbauflächen. 

Diese Flächen können sowohl privat als auch gewerblich genutzt werden. Gartenland wird besteuert, da es einen Wert darstellt, der zur Berechnung der Grundsteuer herangezogen wird. 

Die Grundsteuer ist eine kommunale Steuer, die von den Kommunen erhoben wird, um die Infrastruktur sowie öffentliche Dienstleistungen zu finanzieren.

Wie wird Gartenland besteuert?

Die Grundsteuer für Gartenland wird auf Basis des Einheitswertes und des jeweiligen Hebesatzes der Gemeinde berechnet. 

Wer einen Pacht- oder Mietvertrag unterzeichnet, stößt schnell auf juristische Begriffe, die er …

Der Einheitswert setzt sich aus der Größe und dem Wert des Landes zusammen. 

Um die Grundsteuer für Gartenland zu berechnen, wird der Einheitswert mit dem Hebesatz multipliziert. Der Hebesatz variiert je nach Gemeinde und kann beispielsweise bei 500 Prozent liegen.

Ein Beispiel

Angenommen, Sie besitzen ein Gartenland mit einem Einheitswert von 20.000 Euro und der Hebesatz Ihrer Gemeinde beträgt 500 Prozent. Um die Grundsteuer zu berechnen, multiplizieren Sie den Einheitswert mit dem Hebesatz (20.000 Euro * 500 Prozent = 100.000 Euro). Somit beträgt Ihre jährliche Grundsteuer für das Gartenland 100.000 Euro.

Was ist bei Gartenlauben zu beachten?

Der Gebäudewert eines Grundstücks bezieht sich normalerweise auf die Gebäude auf dem Grundstück, wie z.B. Wohnhäuser, Garagen oder Lagerhallen. Gartenlauben gelten in der Regel nicht als Gebäude im steuerlichen Sinne, da es sich bei ihnen oft um kleine und einfache Holzkonstruktionen handelt, die nicht dauerhaft als Wohn- oder Nutzfläche genutzt werden.

Für die Besteuerung von Gartenland wird in der Regel nur der Wert des unbebauten Grundstücks berücksichtigt. Dieser kann sich aus verschiedenen Faktoren wie Größe, Lage, Bodenbeschaffenheit und Nutzungsart zusammensetzen. Gartenlauben werden normalerweise nicht gesondert besteuert, es sei denn, sie werden als eigenständige Gebäude mit entsprechendem Wert eingestuft.

Gibt es steuerliche Vergünstigungen?

In Deutschland gibt es keine steuerlichen Freibeträge oder Vergünstigungen für Gartenland in Bezug auf die Berechnung der Grundsteuer. 

Die Grundsteuer wird in der Regel auf Grundlage des Einheitswerts des Grundstücks berechnet, der wiederum auf den Bodenrichtwert und den Gebäudewert basiert.

Einheitswert

Der Einheitswert ist eine steuerliche Größe, die für die Berechnung der Grundsteuer herangezogen wird. In Deutschland wird der Einheitswert für Grundstücke von den zuständigen Finanzämtern ermittelt und regelmäßig überprüft. Er basiert auf verschiedenen Faktoren wie Lage, Größe, Bodenrichtwert und Nutzung des Grundstücks.

Bei der Besteuerung von Gartenland wird der Einheitswert entsprechend der Bebauung und Nutzung des Landes festgelegt. So wird zum Beispiel ein Gartenland mit einer Bebauung oder Gewinnung von Einkünften höher bewertet als reines Grünland. Der Einheitswert ist also ein maßgeblicher Faktor für die Höhe der Grundsteuer, die auf Gartenland zu entrichten ist.

Bodenrichtwert

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Wert eines Quadratmeters unbebauten Grundstücks in einer bestimmten Lage. Er wird von Gutachterausschüssen ermittelt und dient als Bemessungsgrundlage für die Besteuerung von Grundstücken.

Bei der Besteuerung von Gartenland wird der Bodenrichtwert herangezogen, um die Höhe der Grundsteuer zu berechnen. Je nach Lage und Bodenbeschaffenheit kann der Bodenrichtwert variieren und somit auch die Höhe der Steuer beeinflussen.

Gebäudewert

Der Gebäudewert bezieht sich auf den Wert des vorhandenen Gebäudes auf einem Grundstück. Bei der Besteuerung von Gartenland wird der Wert des Gebäudes in die Berechnung der Grundsteuer einbezogen. Der Gebäudewert kann sich je nach Größe, Zustand und Ausstattung des Gebäudes unterscheiden und wird vom Finanzamt geschätzt.


Gartenland wird in der Regel als landwirtschaftliche Fläche eingestuft und entsprechend besteuert. Es gibt jedoch regionale Unterschiede in der Höhe der Grundsteuer und eventuell lokale Regelungen, die sich auf die Besteuerung von Gartenland auswirken können. Es empfiehlt sich daher, sich bei der zuständigen Gemeinde oder Finanzbehörde über die genauen Regelungen zur Berechnung der Grundsteuer für Gartenland zu informieren.

Die Grundsteuer für Gartenland wird nach dem Wert des Landes sowie dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde berechnet. Es ist wichtig, den Einheitswert und den Hebesatz zu berücksichtigen, um die Höhe der Grundsteuer zu ermitteln. Wenn Sie Besitzer von Gartenland sind, sollten Sie sich über die Grundsteuer informieren und regelmäßig überprüfen, ob sich der Einheitswert oder der Hebesatz geändert haben. 

So können Sie sicherstellen, dass Sie keine Zahlungen versäumen und Ihre Finanzen im Blick behalten.

helpster.de Autor:in
Stephanie Wall
Stephanie Wall Stephanie hat sich über mehrere berufliche Stufen bis zur Steuerfachwirtin hochgearbeitet. Sie hat sich selbst das Ziel gesteckt, anderen finanzielles Wissen zu vermitteln, um sinnvoll mit Geld umzugehen und den eigenen beruflichen Werdegang sowie Karriere anzukurbeln.
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