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So können Sie Notar werden

Notare beurkunden Willenserklärungen. Sie bleiben dabei immer neutral!
Notare beurkunden Willenserklärungen. Sie bleiben dabei immer neutral!
Um Notar werden zu können, müssen Sie ein Studium absolvieren. Es wird zwischen einem hauptberuflichen Notar und einem Anwaltsnotar unterschieden.

Was Sie benötigen:

  • Abitur
  • Jurastudium
  • Notarassessor-Dienst

Die Aufgabe eines Notars besteht darin, Willenserklärungen zu beurkunden. Ein Notar muss in seinem Job absolut neutral bleiben.

So werden Sie Notar

  1. Sie brauchen die allgemeine Hochschulreife, also das Abitur. Das Fachabitur reicht leider nicht aus.
  2. Sie müssen, um später Notar werden zu können, Jura studieren und dieses Studium sehr gut abschließen. Der Studiengang der Rechtswissenschaften ist sehr anspruchsvoll. Sie sollten keine Schwierigkeiten haben, juristische Texte und Gesetzestexte zu verstehen. Verabschieden Sie sich von dem "normalen" Gerechtigkeitsverständnis – lernen Sie wie ein unbeteiligter, neutraler aber fairer Jurist zu denken, zu sprechen und zu schreiben. Die Juristensprache lebt von absoluter Präzision und Eindeutigkeit, um Missverständnisse auszuschließen. Je früher Sie sich auf das Juristendeutsch einlassen, desto leichter fällt es Ihnen, juristische Texte zu verstehen.
  3. Zum Notar werden Sie erst dann zugelassen, wenn Sie vorher einen 3-jährigen Anwärterdienst als Notarassessor abgeleistet haben. Voraussetzung für die Aufnahme in den Anwärterdienst ist neben dem Juraabschluss auch die persönliche Eignung der Bewerber. Sie dürfen z.B. keiner Sekte angehören, weder Links- noch Rechtsextremist sein und Sie müssen eine verfassungstreue Einstellung haben. 

In Bayern spricht man vom "Prinzip des Nur-Notars", wonach ein hauptberuflicher Notar keinen weiteren Beruf parallel ausüben darf. Er darf also nicht Notar und Rechtsanwalt zugleich sein, sondern muss die Tätigkeit als Rechtsanwalt aufgeben. Der Unterschied zwischen einem Notar und einem Anwaltsnotar ist, dass der Anwaltsnotar das Notaramt neben dem Beruf des Rechtsanwalts ausüben darf. Der Anwaltsnotar ist aber parteiisch. Denn er ist in erster Linie seiner Mandantschaft verpflichtet und daher weder unabhängig noch neutral, wie es der Notar in der Ausübung seines Amtes sein muss.

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