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SIM-Nummer angeben - so füllen Sie den Portierungsantrag richtig aus

Portierungsantrag bei Rufnummernmitnahme ausfüllen.
Portierungsantrag bei Rufnummernmitnahme ausfüllen.
Wenn Sie Ihren Telefonanbieter gewechselt haben und trotz euer SIM-Karte Ihre Telefonnummer behalten möchten, können Sie dies mit einem Portierungsantrag erledigen.

Bei einem Anbieterwechsel für IhrenMobilfunkvertrag besteht die Möglichkeit, das Sie Ihre Telefonnummer beibehalten. Um die Rufnummer portieren zu können, müssen ein paar Dinge beachtet werden.

Bei Anbieterwechsel Rufnummer mitnehmen

  • Bevor Sie Ihre Rufnummer mitnehmen können, müssen Sie Ihren bestehenden Telefonvertrag kündigen. Meist haben Sie eine Kündigungsfrist von drei Monaten.
  • Kündigen Sie rechtzeitig, so das Sie noch vor Deaktivierung der SIM-Karte die Kündigungsbestätigung erhalten. Diese benötigen Sie, um die Rufnummer zu portieren.
  • Bei Abschluss eines neuen Vertrages erhalten Sie einen Portierungsantrag, welchen Sie ausfüllen und zusammen mit der Kündigungsbestätigung Ihres derzeitigen Anbieters an den neuen Anbieter schicken. Sollte keine Kündigungsbestätigung vorliegen, kann die Rufnummer nicht portiert werden.
  • Eine Rufnummer kann frühestens drei Monate vor Beendigung des Vertrages und spätestens zwei Wochen nach Beendigung portiert werden. Diese Fristen gelten sowohl für den Vertrag, welcher gekündigt wurde als auch für den neuen Vertrag.
  • Um eine Rufnummer zu portieren, muss ein neuer Vertrag abgeschlossen sein und die neue SIM-Karte, welche Sie von dem Anbieter erhalten, muss aktiv sein. Auf diese SIM-Karte wird nach der Portierung Ihre bisherige Telefonnummer geschaltet.

Portierungsantrag richtig ausfüllen

  1. Füllen Sie den Portierungsantraggemäß den Vorgaben aus (in der Regel in Großbuchstaben und Druckschrift). Achten Sie darauf, das alle Ihre Angaben wahrheitsgemäß sind und keine Fehler enthalten.
  2. Geben Sie Ihre jetzige Rufnummer an (diese haben Sie mit der neuen SIM-Karte des neuen Anbieters erhalten) und Ihre alte Rufnummer (die Nummer, welche portiert werden soll).
  3. Zusätzlich machen Sie Angaben zu Ihrem alten Mobilfunkvertrag (welcher gekündigt wurde). Hier werden vor allem die Kundennummer und das Datum des Vertragsendes benötigt.
  4. Es werden des Weiten Ihre persönlichen Daten abgefragt. Sollte eine andere Person, als Sie selber nun Vertragsinhaber sein (zum Beispiel Ihr Kind), so müssen Sie diese Daten ebenfalls angeben.
  5. Gegebenenfalls müssen Sie noch Angaben machen zum bisherigen Anbieter und zu dem Netz, welches Sie bisher genutzt haben. Anschließend tragen Sie noch den Ort und das Datum ein und unterschreiben den Portierungsantrag.

Normalerweise reicht es aus, wenn Sie diesen per Fax an den neuen Mobilfunkanbieter senden. Die Nummer steht meist auf dem Portierungsantrag.

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