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Selbstgemachte Sachen verkaufen - was Sie bei Lebensmitteln beachten sollten

Verkaufen Sie Ihre selbstgemachte Marmelade.
Verkaufen Sie Ihre selbstgemachte Marmelade. © Angelina_Ströbel / Pixelio
Wenn Sie selbstgemachte Lebensmittel verkaufen möchten, gibt es einiges zu beachten. Zum Schutz der Allgemeinheit sollten Sie genaustens bescheid wissen über die Sachen, welche Sie zum Kauf anbieten.

Die richtige Verpackung für selbstgemachte Sachen

Wenn Sie selbstgemachte Sachen verkaufen möchten hört sich das zuerst einmal leichter an, als es ist. Gerade bei Lebensmitteln sollten Sie genau wissen, auf was Sie sich einlassen. In der folgenden Anleitung finden Sie ein paar Punkte, die Sie auf jeden Fall beachten sollten.

  • Wenn Sie selbstgemachte Lebensmittel zum Verkauf anbieten, sollten Sie zuerst einmal auf die richtige Verpackung achten. Es gibt Lebensmittel die sollten vor Sonneneinstrahlung geschützt werden. Genau, wie manche Sachen kühl gehalten werden sollten und so in einer speziellen Verpackung angeboten werden müssen.
  • Dann zu den praktischen Punkten einer Verpackung für selbstgemachte Sachen. Sollten Sie beispielsweise Marmelade zum Kauf anbieten, macht es nicht viel Sinn ein Glas zu verwenden in das 2 kg hineinpassen. Suchen Sie die passende Größe für Ihr Produkt aus. Sollten Sie Milch anbieten, würde 1 Liter Verpackungen oder Flaschen sinnvoll sein.
  • Denken Sie immer daran, das Auge kauft mit. Verwenden Sie ansprechende Verpackungen für Ihre selbstgemachten Sachen. Denken Sie sich eine schönes Etikett aus und verwenden Sie Selbiges auf allen Ihren Sachen, die Sie verkaufen.

Das sollten Sie beachten beim Verkaufen

  • Wenn Sie selbstgemachte Lebensmittel verkaufen, sollten Sie daran denken, dass im Falle einer Vergiftung oder sonstigen Schäden, die durch den Verzehr Ihrer selbstgemachten Sachen an Leib und Leben des Kunden entstehen, ganz alleine der Hersteller, also Sie haftbar sind.
  • Es gibt Richtlinien an die Sie sich halten müssen. Da wäre zuerst einmal die EU-Hygienerichtlinie und anschließend noch die Arbeitsstättenverordnung. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie sich aber beim Ordnungsamt vor Ort noch einmal fachlich korrekt beraten lassen.
  • Sie müssen auf jeden Fall genau angeben welche Zutaten für Ihre selbstgemachten Sachen verwendet wurden. Diese Sachen müssen auch dann gut sichtbar auf Ihrer Verpackung angebracht werden, bevor Sie diese verkaufen.
  • Dann sollten Sie auch eine Auflistung führen, wann Sie welche Zutaten beispielsweise geerntet oder gekauft haben. Sie müssen ein Mindesthaltbarkeitsdatum angeben.
  • Die nächste Frage ist, wie viel Sie privat verkaufen dürfen, ohne ein Gewerbe anzumelden. Diese Frage kann Ihnen sicherlich ein Steuerberater beantworten.
  • Versuchen Sie einen schönen Produktnamen, für Ihre selbstgemachten Sachen zu finden.

Wichtig ist das Sie alle rechtlichen und gesundheitlichen Gesichtspunkte genau klären bevor Sie Ihre ersten selbstgemachten Sachen verkaufen.

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