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- Schichtarbeit
Die meisten Arbeiter führen diese Arbeit natürlich auch deshalb aus, damit sie am Monatsende mehr in der Lohntüte haben. Allerdings kann eine solche Schichtarbeit auf Dauer gesehen auch gesundheitsschädlich sein, was jeder, der mit dem Gedanken daran spielt, wissen sollte. Aber gerade die Schichtzulage ist es, weshalb viele den gesundheitlichen Aspekt außer Acht lassen.
So setzt sich die Schichtzulage zusammen
- Egal ob Sie Nachtarbeit, Feiertagsarbeit oder Sonntagsarbeit leisten - eine Schichtzulage wird in jedem Fall fällig. Dies wird auch von den Betrieben in der Regel so gehandhabt. Allerdings sollten Sie bereits im Vorfeld berechnen können, wie viel Ihnen für welche Arbeitszeit zusteht.
- Das Einkommensteuergesetz legt fest, wie viel dieser Zuschläge Ihnen steuerfrei zustehen. Die Schichtzulage berechnet sich nach dem Grundlohn. Dies sollten Sie bei Ihrer Berechnung beachten. So erhalten Sie für Sonntagsarbeit bis zu 50 % zum Grundlohn als steuerfreie Schichtzulage.
- An gesetzlichen Feiertagen und am 31.12. ab 14 Uhr sind dann bis zu 125 % zum Grundlohn als Schichtzulage steuerfrei auszubezahlen.
- An Weihnachten, also am 24.12. ab 14 Uhr sowie am 1. Mai sind dann sogar bis zu 150 % zum Grundlohn steuerfrei.
- Wenn Sie Nachtarbeit leisten, erhalten Sie eine steuerfreie Schichtzulage von 25 %, wenn die Arbeitszeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr liegt. Wenn Sie mit Ihrer Arbeit vor 0 Uhr beginnen, sind dann zwischen 0 Uhr und 4 Uhr sogar bis 40 % Schichtzulage steuerfrei.
- Mit diesen Angaben können Sie sich nun Ihre gesamte Schichtzulage berechnen und ersehen dann, was diese Ihnen am Monatsende an Mehrverdienst einbringt.
Schichtzulagen zu berechnen ist eine extrem einfache Aufgabe. Sie müssen hierzu lediglich die …
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