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Rettungswagenfahrer - Ausbildung absolvieren

Um als Rettungswagenfahrer zu arbeiten, braucht es nicht immer eine staatlich anerkannte Ausbildung.
Um als Rettungswagenfahrer zu arbeiten, braucht es nicht immer eine staatlich anerkannte Ausbildung.
Eine Ausbildung zum Rettungswagenfahrer ist heutzutage immer auch mit der Vermittlung von medizinischen Grundkenntnissen verbunden. Als Rettungssanitäter helfen Sie Menschen in Notlagen und unterstützen die Arbeit von Notärzten.

Was Sie benötigen:

  • Schulabschluss
  • Gesundheitszeugnis
  • Erste-Hilfe-Ausbildung
  • Mindestalter 18 Jahre

Rettungswagenfahrer müssen heutzutage eine spezielle Ausbildung als Rettungssanitäter absolvieren, um die Krankenrettung auch medizinisch unterstützen zu können. Sie fungieren damit als rechte Hand des Rettungsassistenten und stehen natürlich auch dem Notarzt zur Seite.

Helfen als Beruf - Rettungswagenfahrer/ Rettungssanitäter

  • Die Ausbildung zum Rettungssanitäter ist sehr intensiv, jedoch schon in drei Monaten vollzogen.
  • Mit der Tätigkeit des Rettungssanitäters ist schon aufgrund der kurzen Ausbildungsdauer kein staatlich anerkannter Beruf verbunden.
  • In manchen Ländern müssen Sie die Ausbildung zum Rettungsassistenten absolviert haben, um als Rettungswagenfahrer arbeiten zu können, die dauert jedoch zwei Jahre. Mit dieser Ausbildung haben Sie die Möglichkeit sich überall auf Stellen als Rettungswagenfahrer zu bewerben.
  • Das Fahren des Rettungswagens ist nur ein Teil des Aufgabengebietes von Rettungssanitäter bzw. Rettungsassistent. In erster Linie gehört dazu die Notfallversorgung von Patienten.
  • Rettungsberufe sind körperlich, aber auch mental sehr anstrengend. Nicht jeder kann dauerhaft in einem Beruf arbeiten, in dem Noteinsätze das täglich Brot sind. Jeder Interessent sollte deshalb im medizinischen Bereich ein Praktikum absolvieren, bevor er sich zur Ausbildung anmeldet.

Die Ausbildung zum Rettungssanitäter

  • Die Befähigung als Rettungssanitäter arbeiten zu können, erlangen Sie in einem Kurs, der insgesamt 520 Stunden und eine Abschlussprüfung umfasst.
  • Um die Ausbildung zu beginnen, sollte man wenigstens 18 Jahre alt sein und bereits einen Schulabschluss in der Tasche haben. Außerdem sind die Vorlage eines ärztlichen Gesundheitszeugnisses und eine Erste-Hilfe-Ausbildung vonnöten.
  • Die Ausbildung selbst umfasst im Wesentlichen zwei Teile. Im theoretischen Teil werden in 160 Stunden medizinische Grundlagen vermittelt. Im praktischen Teil muss zunächst ein Praktikum über 160 Stunden absolviert werden, um dann in noch einmal 160 Stunden direkt im Rettungswagen ausgebildet zu werden.
  • Weitere Ausbildungsthemen werden in einem Modul von noch einmal 40 Stunden vermittelt.
  • In der abschließenden Prüfung werden die in allen Ausbildungsteilen erworbenen Kenntnisse abgefragt.

Übrigens: Durch Zusatzqualifikationen wird auch der Einsatz in einem Rettungshubschrauber möglich.

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