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Rentenversicherungsausweis verloren - was tun?

Den Rentenversicherungsausweis beantragt die Krankenkasse.
Den Rentenversicherungsausweis beantragt die Krankenkasse. © Claudia Hautumm / Pixelio
Einen Rentenversicherungsausweis hat jeder gesetzlich Rentenversicherte. Wenn Sie sich neu bewerben, wird oft danach gefragt. Was können Sie also tun, wenn Sie Ihren Rentenversicherungsausweis verloren haben?

Dafür wird der Rentenversicherungsausweis benötigt

Der Rentenversicherungsausweis heißt eigentlich Sozialversicherungsausweis. Umgangssprachlich wird er jedoch wesentlich häufiger als Rentenversicherungsausweis bezeichnet, so dass auch die Behörden mit diesem Begriff durchaus etwas anfangen können.

  • Bei Aufnahme einer Beschäftigung wird der Rentenversicherungsausweis automatisch erstellt und Ihnen oder dem Arbeitgeber zugesandt. Das geschieht auch, wenn Sie als Mini-Jobber über die Minijob-Zentrale gemeldet werden.
  • Eine Mitführungspflicht des Rentenversicherungsausweises wurde aufgehoben, so dass sich die Mitarbeiter der betroffenen Gewerbe nur noch mit einem Personalausweis im Fall der Fälle ausweisen müssen.
  • Wenn Sie Ihre Tätigkeit bei einem neuen Arbeitgeber beginnen, kann dieser verlangen, dass Sie Ihren Rentenversicherungsausweis vorlegen. In den meisten Fällen genügt es den Arbeitgebern allerdings, wenn Sie Ihre Rentenversicherungsnummer mitteilen. Auch diese finden Sie auf dem Sozialversicherungsausweis, wie er richtig bezeichnet wird.

Handlungsmöglichkeiten nach dem Verlieren Ihres Rentenversicherungsausweises

Nicht nur wenn Sie Ihren Rentenversicherungsausweis verlieren, sondern auch wenn sich zum Beispiel durch eine Hochzeit Ihr Familiennamen ändert müssen Sie einen neuen Sozialversicherungsausweis beantragen.

  • Es gibt zwei Möglichkeiten, wie Sie einen neuen Sozialversicherungsausweis beantragen. Die erste Möglichkeit ist es, diesen von Ihrem Arbeitgeber anfordern zu lassen.
  • Wesentlich gebräuchlicher ist es jedoch, sich direkt an seine Krankenkasse oder Krankenversicherung zu wenden. Diese fordert dann einen neuen Sozialversicherungsausweis an, der Ihnen auf dem Postweg zugesendet wird. 
  • Bei vielen Krankenkassen können Sie den Sozialversicherungsausweis auch bereits online auf der jeweiligen Homepage anfordern.

Generell gilt: Sie dürfen nur einen Sozialversicherungsausweis besitzen. Wenn Ihr Sozialversicherungsausweis also nur beschädigt wird, müssen Sie den beschädigten zurücksenden, um den neuen Rentenversicherungsausweis zu erhalten.

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