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Renteneintrittsalter Jahrgang 1950 - so gelingt Ihr Rentenantrag

Das Renteneintrittsalter Jahrgang 1950 ist zu beachten.
Das Renteneintrittsalter Jahrgang 1950 ist zu beachten.
Bis in die 1980er Jahre konnte der Mann noch mit 65 Jahren, die Frau allerdings schon mit 60 Jahren in Rente gehen. Seit dem Jahr 1988 gab es dann nur ein gemeinsames Rentenalter von 65 Jahren, was allerdings nur bis zum Jahre 2007 Bestand hatte. Doch was ist mit dem Renteneintrittsalter des Jahrgangs 1950?

Jahrgang 1950 - das Renteneintrittsalter

Bis zum Beginn der 1980er Jahre hatten es die Frauen noch besonders gut, denn sie konnten bereits mit 60 Jahren in Rente gehen, während der Mann bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres arbeiten musste. Dann folgte die erste Rentenreform und ab der Zeit musste jeder Arbeitnehmer, ob Mann oder Frau, bis 65 Jahre arbeiten. Als zum 1. Januar 2008 eine erneute Rentenreform anstand, schaffte diese große Verwirrung für das Renteneintrittsalter.

  • Die neue Rentenreform sah vor, das gemeinsame Renteneintrittsalter schrittweise auf 67 Jahre anzuheben. Dies schaffte nicht nur große Verwirrung, sondern erfüllte viele Arbeitnehmer mit Zorn. Wer eine körperlich schwere Arbeit ausüben muss, schaffte es in den letzten Jahren ohnehin nicht, bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres seine Arbeit zu verrichten. Die meisten Arbeitnehmer waren bereits mit spätestens 62 Jahren so krank, dass sie ihre Arbeiten nicht mehr ausüben konnten.
  • Der Beschluss zur Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre löste speziell bei den Arbeitnehmern Jahrgang 1950 Verwirrung aus und sorgte für eine Menge Fragen, denn wenn die Rente ohnehin nur einen Bruchteil des bisherigen Verdienstes ausmacht, möchten Sie doch nach Möglichkeit nicht noch zusätzliche Abzüge haben. Wenn Sie Jahrgang 1950 sind, können Sie nach der Rentenreform erst mit 65 Jahren und vier Monaten Ihre Regelaltersrente bekommen.
  • Allerdings gibt es noch einige Ausnahmen, denn nicht alle Menschen haben es gleich schwer. So können Schwerbehinderte erst genau mit 65 Jahren in Rente gehen, was eine Anhebung von zwei Jahren bedeutet. Weiterhin können Sie ohne Abschläge mit 65 Jahren in Rente gehen, obwohl Sie Jahrgang 1950 sind, wenn Sie bereits 45 Jahre Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben.
  • Zudem besteht auch noch eine weitere Möglichkeit für Sie, ohne Abschläge in Rente zu gehen, wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber bis zum Jahre 2003 eine Altersteilzeit vereinbart haben, da dann der Arbeitgeber Ihre Beiträge bis zum Renteneintrittsalter weiterzahlt.
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