Grundsätzliches zum Rechnungswesen
Im Rechnungswesen werden alle Güter- und Geldströme in einem Unternehmen erfasst, dabei gehört nicht unbedingt zu jedem Güterstrom auch ein Geldstrom.
- Angenommen Sie nehmen Geld aus der Kasse und damit Ware zu kaufen, die Sie sofort in bar bezahlen. Dann steht dem Güterstrom (Eingang bei den Waren) einen Geldstrom (Ausgang aus der Kasse) gegenüber. Ihr Gesamtvermögen wird dadurch also nicht größer.
- Wenn aber Waren bei Ihnen eingehen, für die Sie nicht zahlen müssen, also weder das Geld in der Kasse noch das auf dem Bankkonto entsprechend abnimmt, dann würde Ihr Vermögen vergrößert werden. Das ist nur dann korrekt, wenn man Ihnen die Waren geschenkt hat, Sie also auch später nicht bezahlen müssen.
Ziel beim Rechnungswesen ist, dass alle Vorgänge so festgehalten werden, dass ein Dritter nachvollziehen kann, welche Vorgänge stattgefunden haben und welche Auswirkungen das auf das Gesamtvermögen hat.
Einkauf auf Ziel buchen
Wenn Sie einen Einkauf auf Ziel tätigen, bedeutet das, dass Sie die Waren bekommen, aber dafür nicht sofort bezahlen müssen. Sie werden diese aber zu einem fest vereinbarten Zeitpunkt, dem Zahlungsziel, bezahlen.
Bei doppelter Buchführung werden alle Geschäftsvorfälle in einem doppelten Buchungssatz erfasst. …
- Damit dieser Vorgang korrekt erfasst wird, kommen Sie mit den Konten Kasse, Bank und Wareneingang nicht aus. Denn nach Verbuchen des Wareneingangs hätten Sie einen Vermögensgewinn, der aber nicht korrekt ist, denn Sie müssen die Ware später bezahlen. Sie brauchen ein Konto Verbindlichkeiten. Denn Sie haben eine verbindliche Zusage zur Zahlung gegeben.
- Nun können Sie den Wareneingang verbuchen und statt einer Entnahme von Kasse oder Bank, werden die Verbindlichkeiten erhöht. Somit haben Sie keinen Vermögenszuwachs, was auch korrekt ist. Der Warenbestand hat zwar zugenommen, aber dafür haben Sie nun Schulden (Verbindlichkeiten).
- Wenn Sie nun die Ware bezahlen, bleibt Ihr Warenkonto unverändert. Sie buchen einfach die Verbindlichkeit und Kasse bzw. Bank gegeneinander. Auch diese Buchung ist korrekt, denn der Kassenbestand nimmt ab, aber die Schulden auch. Sie haben also auch in diesem Fall keine Vermögensveränderung gebucht, was korrekt ist.
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