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Rauchen in Italien - was Sie beachten sollten

Nikotin schadet der Gesundheit.
Nikotin schadet der Gesundheit.
Die Diskrepanz zwischen Rauchern und Nichtrauchern hat es wohl schon immer gegeben und so mancher Raucher wünscht sich vielleicht insgeheim, mit dem Rauchen einfach aufhören zu können. Doch leider ist das gar nicht immer so einfach. Inzwischen greifen sogar offizielle Rauchverbote europaweit, sodass es für den passionierten Raucher sehr schwer ist, einen geeigneten Platz zum Rauchen zu finden. Vor allem in Italien sollten Sie gut aufpassen, wo Sie rauchen, denn ansonsten könnte es für Sie sehr teuer werden.

Rauchen ist vielerorts verboten

  • Europaweit untersagen offizielle, gesetzlich verankerte Rauchverbote, an bestimmten Orten das Rauchen, um z.B. Nichtraucher, Jugendliche und Raucher selbst vor Gesundheitsschäden zu schützen, den Brandschutz zu gewährleisten u.v.m. Viele EU-Länder, wie z. B. Deutschland, Italien, Frankreich usw. verbieten deshalb per Gesetz das Rauchen in vielen öffentlichen Bereichen.
  • So ein gesetzliches Rauchverbot ist gar nicht neu, denn bereits 1814 wurde im Bremer Stadttheater das Rauchen "von Polizey wegen" untersagt. Auch aus dem Jahr 1642 ist ein Rauchverbot durch einen Eintrag vom 30.01.1642 im "Bulle Cum Ecclesia" bekannt. Auch während des Dreißigjährigen Krieges existierten es Rauchverbote und seit dem 19. Jahrhundert gab es in den Zügen Nichtraucherabteilungen.
  • Zwischen 1980 und 2000 führten viele deutsche Behörden, Fluggesellschaften und weitere Unternehmen in Ihren Räumlichkeiten ein Rauchverbot ein, die zu Streitigkeiten zwischen Rauchern und Nichtrauchern führten. Am 19.01.1999 entschied das deutsche Bundesarbeitsgericht, (Akz.: 1 AZR 499/98), das ein generelles Rauchverbot in den Betriebsräumen zulässig ist.
  • Die ersten Nichtraucherinitiativen strebten seit Mitte der 70er Jahre ein gesetzlich verankertes Rauchverbot an. Dennoch wurde am 05.02.1998 ein erstes Nichtraucherschutzgesetz im Bundestag abgelehnt und erst nach neun Jahren erließen die Bundesländer gesetzlich unterschiedlich greifende Rauchverbote. Gemäß einer Studie der World Health Organization (WHO) sind derzeit noch etwa 94% aller Menschen vor dem Tabakrauch nicht per Gesetz geschützt.
  • Anfang 2007 stellte der EU-Gesundheitskommissar, Markos Kyprianou das Projekt "Grünbuch" vor, das im November 2007 veröffentlicht wurde. In diesem Buch sollten alle Möglichkeiten aufgeführt werden, wie das Rauchen, samt der gesundheitlich-gesellschaftlichen Auswirkungen, bekämpft werden könnten. Dieses "Grünbuch" aktivierte, dass die EU ein europaweites, generelles Rauchverbot forderte.

Rauchen ist in Italien weitestgehend verboten

  • Auch in Italien ist das Rauchen in vielen öffentlichen Bereichen gesetzlich untersagt. Bereits seit dem 12.12.2004 darf in keinem Regional- oder Fernzug geraucht werden, der durch Italien fährt. D. h., mit Ausnahme der Transitfernzüge, fällt ein grenzüberquerender Zug, sobald er italienischen Boden erreicht, unter das nationale Rauchverbotgesetz.
  • Das in Italien herrschende Rauchverbot bestimmt seit dem 10.01.2005, dass das Rauchen in Gaststätten, Kneipen, Bars und öffentlichen Gebäuden verboten ist. Lediglich in einer abgetrennten Räumlichkeit, die nicht größer, als die Hälfte der Gesamträumlichkeit betragen darf und über eine separate Lüftung verfügen muss, darf der Hausherr das Rauchen gestatten.
  • Die praktische Durchführung dieser gesetzlich geforderten "Abtrennung" ist für einen Gastronom in Italien kaum zu realisieren, da das Gesetz weitere sehr erschwerende Voraussetzungen vorschreibt, wie der "Rauchertrakt" hermetisch durch bestimmte Luftzirkulationstechniken und Durchgänge zu isolieren ist. Zusätzlich wurden die Gastronomen gesetzlich, bei hoher Strafandrohung verpflichtet, eine Zuwiderhandlung anzuzeigen.
  • Wenn Sie also in einer öffentlichen Gastronomie rauchen, ist der Wirt verpflichtet, Sie zu melden und es kann eine Geldstrafe zwischen 28,- € und 280,- € auf Sie zukommen. Sollten sich zudem noch Kinder oder Schwangere in dem Raum aufhalten, wird die Strafe erhöht werden. Um dieses Gesetz einhalten zu können, wurde die Gastronomie in Italien gesetzlich mit einer Hilfspolizeikompetenz ausgestattet, die sie nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, bei Zuwiderhandlung sofort tätig zu werden.
  • Ein Gastronom, der dieser Verpflichtung nicht nachkommt, kann mit einer Strafe in Höhe von 2.200,- € rechnen. Hoffen Sie deshalb nicht auf Verständnis der Gastronomen in Italien, sondern verzichten Sie grundsätzlich darauf, in öffentlichen Gebäuden und Gastronomiebetrieben zu rauchen. Da Italien mit diesem restriktiven Vorgehen gute Erfahrungen gemacht hat, weil z. B. die Zahl der Herzinfarkte stark gesunken ist, wurde das Rauchverbot schon 2005/06 mehr und mehr ausgeweitet.
  • Grundsätzlich sollten Sie sich merken, dass das Rauchverbot in Italien sehr kontrolliert und mit teuren Bußgeldern belegt wird. Neben öffentlichen Büros, Geschäften, Verkehrsmitteln, Kinos, gastronomischen Betrieben gilt das Rauchverbot in Italien auch in privaten Büros mit Publikumsbesuch. Die Geldstrafen steigen, wie bereits erwähnt, grundsätzlich auf die doppelte Summe (50,- bis 500,- €) an, wenn Sie in Gegenwart von Kindern und Schwangeren rauchen.
  • In Italien dürfen Sie z. Z. nur auf der Straße rauchen oder in Ihrem privaten Haus oder Pkw. Selbst am Strand wird kein Italiener rauchen, denn das empfinden die Italiener brüskierend. Es schickt sich einfach nicht. Am Strand hätten Sie daher mit persönlichen Sanktionen zu rechnen. Obwohl seit August 2011 erste Versuche unternommen werden, am Strand der Adria ein "No Smoking"-Gesetz durchzusetzen. Z. B. verbietet Venetien das Rauchen am Strand von Bibione inzwischen gesetzlich.



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