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Private Altersvorsorge von der Steuer absetzen

Älterer Herr sitzt alleine bei herbstlichen Wetter auf einer Parkbank.
Älterer Herr sitzt alleine bei herbstlichen Wetter auf einer Parkbank. © Robert Thiemann / unsplash.com
Die private Altersvorsorge bietet eine wichtige Möglichkeit, die finanzielle Sicherheit im Ruhestand zu gewährleisten. Ein Aspekt, der dabei oft übersehen wird, ist die Möglichkeit, Beiträge zur privaten Altersvorsorge von der Steuer abzusetzen. Was unter privater Altersvorsorge verstanden wird und wie man diese in der Steuererklärung geltend macht, erfahren Sie nachfolgend.

Was gehört zur privaten Altersvorsorge?

Die private Altersvorsorge ist ein wichtiger Baustein, um im Ruhestand finanziell abgesichert zu sein. Doch wie genau kann man Beiträge zur privaten Altersvorsorge von der Steuer absetzen? Diese Frage beschäftigt viele Menschen, die sich um ihre finanzielle Zukunft sorgen. Im Folgenden wollen wir uns mit dieser Thematik eingehender befassen.

Unter private Altersvorsorge fallen verschiedene Formen der finanziellen Absicherung für den Ruhestand, die nicht über die gesetzliche Rentenversicherung abgedeckt sind. Dazu gehören beispielsweise Riester-Renten, Rürup-Renten, private Rentenversicherungen, betriebliche Altersvorsorge und auch die Bildung von Rücklagen durch Sparpläne oder Wertpapierinvestitionen.

Wie gibt man diese in der Steuererklärung an?

Die Möglichkeit, Beiträge zur privaten Altersvorsorge von der Steuer abzusetzen, ist eine attraktive Option, um die eigene finanzielle Situation im Alter zu verbessern. 

Die genaue Vorgehensweise hängt jedoch von der Art der Altersvorsorge und den individuellen steuerlichen Gegebenheiten ab. 

Riester-Renten und Rürup-Renten etwa können in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dabei gibt es jedoch jeweils unterschiedliche Höchstbeträge, die absetzbar sind. Auch private Rentenversicherungen und andere Formen der Altersvorsorge können steuerlich berücksichtigt werden, allerdings gelten hier ebenfalls bestimmte Regelungen und Grenzen.

Ein Beispiel:

Max Mustermann ist 35 Jahre alt und möchte seine private Altersvorsorge optimieren. Er hat einen Riester-Vertrag abgeschlossen und zahlt jährlich 2.000 Euro in diesen ein. Zusätzlich hat er eine private Rentenversicherung, für die er jährlich 1.500 Euro Beitrag leistet. In seiner Steuererklärung kann Max die Beiträge zur Riester-Rente als Sonderausgaben geltend machen und somit seine Steuerlast reduzieren. Auch die Beiträge zur privaten Rentenversicherung können unter bestimmten Bedingungen steuerlich abgesetzt werden. Max profitiert somit doppelt von den steuerlichen Vorteilen seiner Altersvorsorge.

Wie viel kann man absetzen?

Die steuerliche Berücksichtigung von Beiträgen zur privaten Altersvorsorge, wie Riester-Renten, Rürup-Renten und privaten Rentenversicherungen, unterliegt bestimmten Bedingungen und Höchstbeträgen.

Riester-Rente:

  • Beiträge zur Riester-Rente können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
  • Der absetzbare Höchstbetrag beträgt für Ledige 2.100 Euro pro Jahr und für Verheiratete 4.200 Euro pro Jahr.
  • Zusätzlich können für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, weitere 185 Euro bzw. 300 Euro pro Jahr abgesetzt werden.

Rürup-Rente:

  • Bei der Rürup-Rente können ebenfalls Beiträge als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden.
  • Der absetzbare Höchstbetrag richtet sich nach dem individuellen Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung.
  • Im Jahr 2022 beträgt dieser Höchstbetrag für Ledige 25.787 Euro und für Verheiratete 51.574 Euro. Die Höchstbeträge steigen jährlich entsprechend der Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Private Rentenversicherungen:

  • Auch Beiträge zu privaten Rentenversicherungen und anderen Formen der Altersvorsorge können steuerlich berücksichtigt werden.
  • Hier gelten individuelle Regelungen und Höchstbeträge, die je nach Vertrag und persönlicher Situation variieren können.
  • Generell ist jedoch zu beachten, dass die steuerliche Absetzbarkeit von Beiträgen zur privaten Altersvorsorge nicht unbegrenzt ist und bestimmten Grenzen unterliegt.

Es ist ratsam, sich im Einzelfall von einem Steuerberater oder einem Fachexperten beraten zu lassen, um die genauen steuerlichen Auswirkungen der eigenen Altersvorsorge zu ermitteln und mögliche Steuervorteile optimal auszuschöpfen.

Die private Altersvorsorge von der Steuer abzusetzen, kann ein wichtiger Schritt sein, um die eigene finanzielle Situation im Ruhestand zu verbessern. Es lohnt sich daher, sich frühzeitig mit den Möglichkeiten der steuerlichen Förderung auseinanderzusetzen und gegebenenfalls die Altersvorsorge entsprechend anzupassen. 

Denn eine gut geplante private Vorsorge kann dazu beitragen, den gewohnten Lebensstandard auch im Alter aufrechtzuerhalten.

helpster.de Autor:in
Stephanie Wall
Stephanie Wall Stephanie hat sich über mehrere berufliche Stufen bis zur Steuerfachwirtin hochgearbeitet. Sie hat sich selbst das Ziel gesteckt, anderen finanzielles Wissen zu vermitteln, um sinnvoll mit Geld umzugehen und den eigenen beruflichen Werdegang sowie Karriere anzukurbeln.
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