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Praktikum und Minijob - so vereinen Sie als Student beides geschickt miteinander

Bestimmte Nebenjobs können während des Praktikums problematisch werden.
Bestimmte Nebenjobs können während des Praktikums problematisch werden.
Während des Studiums wird das Geld bekanntlich schnell knapp. Viele Studenten üben daher einen Minijob und ein Praktikum aus. Doch was tun, wenn ein Praktikum in Form eines Praxissemesters ansteht? Hier sollten Sie nicht nur ein gutes Zeitmanagement haben, sondern sich auch ein wenig über die rechtlichen Belange informieren.

Während des Praktikums einen Minijob ausüben - das sollten Sie wissen

  • Ein Praktikum dient natürlich in erster Linie dazu, sein bereits erworbenes Wissen in der Praxis einzusetzen und für die Zeit nach dem Studium nützliche Kontakte zu knüpfen.
  • Wenn Sie Ihr Praktikum in Form eines Praxissemesters (vor allem an Fachhochschulen üblich) ausüben, bekommen Sie zudem meistens eine Vergütung für Ihren Arbeitseinsatz.
  • Beachten Sie hier jedoch, dass diese Art Praktika einen erheblichen Arbeitsaufwand bedeuten. Meist leisten Sie dieselbe Stundenanzahl ab wie vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer. 
  • Somit bieten sich während dieser Zeit eher Minijobs am Wochenende an, denn ein erschöpfter Arbeitnehmer ist ein tendenziell schlechter Arbeitnehmer.
  • Vielleicht ist es auch möglich, den Minijob zeitweise auszusetzen. Meist dauern Praxissemester etwa 5 Monate. 
  • Wenn Sie nach einiger Zeit bemerken, dass Sie beide Jobs schlecht unter einen Hut bekommen, dann kündigen Sie Ihren Minijob besser. 

Praktikum und Minijob - Wissenswertes zu den Abgaben

Neben dem Zeitmanagement ist es mindestens ebenfalls so wichtig, sich über die steuerlichen Aspekte und Sozialabgaben zu informieren.

  • Minijobs selbst sind bis zu einer Grenze von 450 Euro monatlich nicht sozialversicherungspflichtig. Das heißt, es fallen für Sie keine Abgaben ab. Wenn Sie noch in der Familienversicherung mitversichert sind, dann müssen Sie auch keine separate Krankenversicherung abschließen.
  • Heikel wird es jedoch, wenn Sie neben dem Minijob noch ein vergütetes Praktikum durchführen.
  • Wenn es sich beim Praktikum um einen verpflichteten Bestandteil des Studiums (also zum Beispiel ein Praxissemester) handelt, sind keine sozialen Abgaben zu leisten, egal wie hoch die Vergütung ist. Sprechen Sie jedoch unbedingt mit Ihrer Krankenkasse, denn ggf. fallen Sie ab einer bestimmten Grenze aus der Familienversicherung heraus.
  • Sprechen Sie vor Praktikumsantritt auf jeden Fall mit Ihrem Studienberater und scheuen Sie notfalls auch den Anruf bei der Arbeitsagentur und dem Finanzamt nicht. Hier wird Ihnen sicher geholfen und ein böses Erwachen wird Ihnen mit Sicherheit erspart.
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