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Postident nicht angekommen - was tun?

Personaldokument zur Identifikation vorlegen
Personaldokument zur Identifikation vorlegen
Mithilfe von Postident-Verfahren können sich natürliche Personen bei einem Online-Anbieter identifizieren. Besonders, wenn es um die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben aufgrund des Geldwäsche- beziehungsweise Signaturgesetzes geht, ist eine Prüfung persönlicher Kundendaten unerlässlich. Ist ein Postident-Dokument nicht angekommen, trägt die Deutsche Post dafür die Verantwortung.

Sie können bei einer Bank im Internet eine Kreditkarte oder die Eröffnung eines Kontos beantragen. Das ist kein Problem, wenn Sie bereits in irgendeiner Form Kunde der Bank sind. Als Neukunde müssen Sie sich erst ausweisen. Damit Sie die Bank nicht aufsuchen müssen, gibt es das Postident-Verfahren. Sollte die Postident einmal nicht angekommen sein, müssen Sie das Verfahren wiederholen.

Postident nicht angekommen - kommt selten vor

  • Für das Postident-Verfahren schließen Onlineanbieter (Banken, Kreditkartenherausgeber, Internet-Dienstleister) mit der der Deutschen Post einen Vertrag. Das Geldwäschegesetz verlangt, dass Kunden einer Identifizierung unterzogen werden müssen.
  • Wenn Sie bei einem Online-Anbieter Kunde werden oder eine bestimmte Dienstleistung nutzen möchten, erhalten Sie nach Ihrer Antragstellung alle Informationen zur Durchführung eines Postident-Verfahrens. Für Sie ist die ganze Prozedur kostenlos.
  • Die Post hält für Unternehmen mehrere Varianten von Basic über Komfort bis Special bereit. Die Varianten eignen sich jeweils, wenn der Kunde Anträge stellt oder, wenn er Unterlagen zugestellt bekommen soll.
  • Erhalten Finanzdienstleister einen Kundenantrag, löst das auf elektronischem Weg eine Anforderung für ein Postident-Verfahren aus. Wenn Sie es sich dennoch anders überlegen und das Verfahren durchführen, entstehen dem Anbieter auch keine Kosten.
  • Die Post verweist auf eine vom TÜV zertifizierte hohe Qualitätsgüte. Eine fehlerhaft durchgeführte Identifikation wird wiederholt.

So einfach ist das Verfahren der Identifizierung

  1. Sie stellen beispielsweise einen Antrag bei einer Bank im Internet. Umgehend erhalten Sie per E-Mail alle notwendigen Vertragsdokumente und die Unterlagen für das Postident-Verfahren.
  2. Sie begeben sich mit den ausgefüllten Dokumenten zu einer Filiale der Deutschen Post.
  3. Der Postmitarbeiter prüft anhand Ihrer Personaldokumente alle Angaben und unterschreibt für die Richtigkeit. Danach sendet der Mitarbeiter alle Unterlagen selbstständig ab.
  4. Erhalten Sie von Ihrem Vertragspartner nach einer angemessenen Frist keine Antwort, müssen Sie Kontakt aufnehmen. Ihr Partner kann auch prüfen, ob ihm die Post eine Identifikation Ihrer Person in Rechnung gestellt hat. 
  5. Sollte ein Postident nicht angekommen beziehungsweise verloren gegangen sein, muss die Prozedur wiederholt werden. Der Finanzdienstleister benötigt auf jeden Fall eine Überprüfung Ihrer persönlichen Daten.

Für die Durchführung des Postident-Verfahrens benötigen Sie einen deutschen Personalausweis oder Reisepass. Postident wird nur innerhalb Deutschlands durchgeführt. Unternehmen und Institutionen aus dem Ausland können mit Postident Identifikationsleistungen am deutschen Markt nutzen. Im Ausland sind keine Identifizierungen möglich. 

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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