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Pflichtteil der Kinder am Erbe - das sollten Sie wissen

Drei Generationen, Großvater, Vater und Sohn.
Drei Generationen, Großvater, Vater und Sohn. © Alena Darmel / www.pexels.com
Erben, das klingt erst mal positiv, denn meistens bedeutet es, dass man mehr oder weniger unerwartet Geld, Immobilien oder andere Werte bekommt. Wenn kein Testament vorhanden ist, gibt es eine klar geregelte Erbfolge. Was bedeutet das für Kinder, die nur den Pflichtteil erhalten?

Die Erbfolge ist gesetzlich geregelt:

Im BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) ist genau geregelt wie die Erbfolge auszuführen ist, wenn der Erblasser nichts in einem Testament festgehalten hat. Jedoch steht den Kindern dennoch ein Pflichtteil des Erbes zu, selbst wenn sie im Testament oder einem Erbvertrag zum Antritt des Erbes ausgeschlossen wurden.

Wenn vom Erblasser, vor dessen Tod nichts fixiert wurde, greift die gesetzliche Regelung. Nach dieser erfolgt die Erbfolge:

  • Erbfolge erster Ordnung: der Ehepartner, die Kinder und die Enkel des Erblassers
  • Erbfolge zweiter Ordnung: die Eltern, Geschwister und Nichten und Neffen
  • Erbfolge dritter Ordnung: die Großeltern, Onkel, Tanten und Cousins und Cousinen

Das bedeutet der Pflichtteil für die Kinder:

Der Gesetzgeber möchte die komplette Enterbung der Kinder vermeiden, weil von einer lebenslang und darüber hinausgehenden Fürsorgepflicht der Eltern für die Kinder ausgegangen wird. Allerdings sollte der letzte Wille des Erblassers natürlich ebenfalls Gültigkeit haben. Der Pflichtteil ist sozusagen ein Kompromiss.

Der Anspruch auf den Pflichtanteil gilt für leibliche, adoptierte, eheliche und uneheliche Kinder gleichermaßen. Ausgeschlossen von der Regelung sind Stiefkinder. Sollten ein oder mehrere Kinder bereits verstorben sein, geht das Recht auf den Pflichtanteil auf deren Nachkommen über.

Der Pflichtteil ist die Hälfte dessen, was dem Erben laut gesetzlicher Erbfolge zukommen würde. Er soll vor einer kompletten Enterbung schützen.

Welche Gründe berechtigen den Erblasser zum kompletten Ausschluss des Erben?

Es gibt in Ausnahmefällen das besondere Recht, dass der Erblasser einen Erben komplett von Nießnutz ausschließen kann, folgende Gründe können dazu führen:

  • Sollte ein gesetzlicher Erbe dem Erblasser, dessen Lebenspartner oder anderen Familienangehörigen mit dem Tod drohen
  • Wenn der Erbe ein schweres Verbrechen gegenüber dem Erblasser begangen hat
  • Der Erbe hat eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung bekommen, die sich gegen den Erblasser gerichtet hat oder er ist aus diesem Grund in einer psychiatrischen Einrichtung
  • Das Kind hat die gesetzliche Unterhaltspflicht gegenüber dem Erblasser aus niederen Beweggründen vorsätzlich verletzt

Was muss man tun, um dem Pflichtteil zu erhalten?

Um die Höhe des Pflichtteiles berechnen zu können, benötigt man den genauen Wert des Nachlasses. Hier ist im Gesetz geregelt, dass die Erben eine Auskunftspflicht gegenüber den Berechtigten des Pflichtanteils haben. Dazu wird ein Nachlassverzeichnis erstellt.

Um den Anspruch auf den Pflichtanteil geltend zu machen, ist es nötig beim zuständigen Gericht schriftlich den Anspruch geltend zu machen unter Angabe der Höhe des Betrages. Zudem müssen den Erben eine Zahlungsfrist und die Bankverbindung zu kommen. Der Pflichtanteil wird ausschließlich monetär abgegolten.

Letztlich ist es gut, sich im Sinne aller Beteiligten gütlich zu einigen, denn wer den gerichtlichen Weg gehen möchte muss mit weiteren, zum Teil nicht unerheblichen, Kosten rechnen.

helpster.de Autor:in
Lilo Delius
Lilo DeliusGesundheit ist für Lilo ein wichtiger Aspekt ihres Lebens. Sie interessiert sich für alle medizinischen Facetten, von der Psychologie bis hin zu Auswirkungen von Sport auf die Genesung und das Älterwerden. Ein nachhaltiger, fitter Lebensstil und ein verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen sind ihr für ihre Familie & Kinder wichtig.
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