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Pfandzeichen - Informationen

Ein- und Mehrwegflaschen sind pfandpflichtig.
Ein- und Mehrwegflaschen sind pfandpflichtig.
Seit 2006 gibt es, entsprechend der Verpackungsverordnung, eine einheitliche Regelung für die Pfandrückgabe. Für das Erkennen von Einweg- und Mehrweg-Verpackungen sind diese mit entsprechenden Pfandzeichen gekennzeichnet.

Pfandzeichen für Mehrwegflaschen

Die Verpackungsverordnung sorgt für eine einheitliche Regelung, was die Pfandrückgabe betrifft. Doch leider hat der Gesetzgeber bislang keine klare Kennzeichnung der entsprechenden Verpackungen vorgeschrieben, sodass Verbraucher oftmals nicht gleich erkennen, ob es sich um Einweg- oder Mehrwegflaschen handelt. Auf den umweltfreundlichen Mehrwegflaschen befindet sich jedoch zumeist der Aufdruck "Mehrweg" oder auch "Mehrweg für die Umwelt". Auch das Logo "Der Blaue Engel" deutet darauf hin, dass es sich um eine Mehrwegverpackung handelt. Diese Flaschen können Sie in der Regel überall dort zurückgeben, wo sie in dieser Form auch im Sortiment geführt werden.

  • Für Sie als Verbraucher gibt es zwischen Einweg- und Mehrwegverpackungen lediglich zwei Unterschiede. Während Einwegflaschen nach der Rücknahme wieder in ihre Grundbestandteile zerlegt und anschließend weiter verarbeit werden, können Mehrwegflaschen vielfach wiederbefüllt werden. Sie leisten demzufolge automatisch einen Beitrag für die Umwelt, wenn Sie bei Ihrem Einkauf zu Mehrwegflaschen greifen.
  • Ein weiterer Unterschied zwischen den beiden Verpackungsarten besteht in der Höhe des Pfands. Denn bei Einwegflaschen beträgt es einheitliche 25 Cent und bei Mehrwegflaschen ist es grundsätzlich geringer. Zudem variiert es je nach Packungssorte. Für eine Bierflasche beträgt das Pfand beispielsweise 8 Cent und für eine Mineralwasserflasche 15 Cent.

So erkennen Sie Einwegverpackungen

Das jeweilige Pfandzeichen gibt Aufschluss darüber, um welche Verpackungsart es sich handelt. Einwegflaschen werden in Deutschland meistens mit dem DPG-Zeichen (Deutsche Pfandsysteme GmbH) und einem Strichcode gekennzeichnet. Auf dem weißen, viereckigen Zeichen sind mit blauer Farbe eine Flasche sowie eine Dose abgebildet und darunter befindet sich - symbolisch für die Rückgabe - ein Pfeil.

  • Um Probleme bei der Rückgabe von pfandpflichtigen Verpackungen zu vermeiden, sollten Sie darauf achten, dass das entsprechende Pfandzeichen vorhanden und möglichst unbeschadet ist.
  • Fehlt die Kennzeichnung, dann sollte das Verkaufspersonal, laut Verpackungsverordnung, durch einen Vergleich mit Gebinden aus dem Sortiment die Flasche identifizieren und das Pfand zurückerstatten.

Auch wenn Einwegflaschen aus Glas, Aluminium, Kunststoff oder Blech bestehen können, das Pfand dafür ist bei allen Packungsarten gleich.

helpster.de Autor:in
Janet Hartung
Janet HartungJanet weiß als Floristin alles über Pflanzen und Blumen im Garten. Ihre Freizeit gestaltet die ehemalige Besitzerin eines Blumen- und Bastelshops stets kreativ mit Töpferei und Projekten im Heimwerken.
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