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Personenbeförderungsschein beantragen - so geht's

Taxifahrer benötigen den Personenbeförderungsschein.
Taxifahrer benötigen den Personenbeförderungsschein.
Wenn man eine neue Stelle antritt oder seinen Zivildienst ableistet, kann es vorkommen, dass ein Personenbeförderungsschein verlangt wird. Bis zu acht Personen kann man damit gewerblich transportieren. Für den Antrag benötigt man allerdings wichtige Nachweise. Dazu gehören jene über die körperliche und geistige Eignung und die Ortskenntnis. Eingereicht wird der Antrag normalerweise bei der örtlichen Führerscheinstelle.

Was Sie benötigen:

  • Führerschein
  • Personalausweis
  • Führungszeugnis

Wann Sie einen Personenbeförderungsschein beantragen müssen

  • Bei der Ausübung vieler verschiedener Berufe ist es nötig, vorher einen Personenbeförderungsschein zu beantragen. Möchten Sie sich als Taxifahrer verdingen, als Chauffeur arbeiten beziehungsweise Krankenwagen, Mietwagen oder Ähnliches fahren? Dann werden Sie um einen Personenbeförderungsschein nicht herumkommen. Immer, wenn Sie im gewerblichen Rahmen, d. h. für ein Entgelt, bis zu acht Personen mit einem Kraftfahrzeug befördern möchten, werden Sie einen Personenbeförderungsschein beantragen müssen.
  • Abhängig davon, in welcher Einrichtung sie tätig sind, müssen auch Zivildienstleistende einen Personenbeförderungsschein beantragen. Wenn sie im Rahmen ihres Dienstes Kinder, Behinderte oder Kranke transportieren müssen, wird neben einer Einweisung in das jeweilige Kraftfahrzeug ein Personenbeförderungsschein notwendig sein. Für Zivildienstleistende gibt es jedoch Ausnahmen, die einen Antrag erleichtern.

Voraussetzungen und notwendige Unterlagen für den Personenbeförderungsschein

  1. Grundlage für die Beantragung eines Personenbeförderungsscheins ist ein Mindestalter und entsprechende Fahrpraxis, denn mit der Beförderung mehrerer Personen übernimmt man automatisch eine große Verantwortung. So müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein und seit 2 Jahren die Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B besitzen. Ausnahmen für diese Regelungen gibt es im Falle von Zivildienstleistenden, welche von diesen Voraussetzungen aus naheliegenden Gründen befreit sind.
  2. Das notwendige Formular, um einen Personenbeförderungsschein zu beantragen, erhalten Sie in der Regel bei der örtlichen Führerscheinstelle. Dort müssen auch alle weiteren Unterlagen zur Prüfung eingereicht werden. Für den Personenbeförderungsschein fällt eine Bearbeitungsgebühr an. Kosten zwischen 40 und 50 Euro sollten Sie dafür einplanen. Weitere Kosten fallen für die vorzuweisenden Gutachten an.
  3. Bei der Beantragung des Personenbeförderungsscheins sind diverse Unterlagen einzureichen. Den Aufwand dafür sollten Sie nicht unterschätzen und genug Zeit einplanen. Sie benötigen neben dem Antragsformular, einem in der EU gültigen Kartenführerschein und dem Personalausweis mehrere Gutachten über Ihre Tauglichkeit zur Personenbeförderung. Dazu gehören ein arbeitsmedizinisches Gutachten eines Arztes, ein separates Gutachten des Augenarztes und eine ärztliche Bescheinigung über die geistige und körperliche Eignung.
  4. Zudem müssen ein Auszug aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg und ein polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden. Außerdem müssen Sie eine Prüfung Ihrer Ortskenntnisse ablegen, um einen Personenbeförderungsschein zu beantragen. Von dieser Prüfung sind Zivildienstleistende befreit.
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