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Paysafecard ab 18? - Informatives

Gehen Sie bei Verkäufen an Kinder verantwortungsvoll vor.
Gehen Sie bei Verkäufen an Kinder verantwortungsvoll vor.
Kinder erhalten Geld von ihren Eltern. Sie unterliegen dem Taschengeldparagraphen und können daher erst ab 18 Jahre Paysafecards in uneingeschränkter Höhe kaufen.

Paysafecard nicht erst ab 18

Die Paysafecard unterliegt zunächst keiner direkten Altersbeschränkung. Sie gilt also nicht erst ab 18, sondern kann auch schon von Jugendlichen gekauft und eingesetzt werden. Allerdings nicht uneingeschränkt.

  • Allerdings: Vom Verkäufer ist, wie auch bei anderen Kauverträgen im Umgang mit Minderjährigen, der so genannte Taschengeldparagraph relevant. Das bedeutet, dass Geschäfte, die mit Minderjährigen geschlossen werden, in der Regel schwebend unwirksam sind, denn es gibt für die Höhe der anzusetzenden, realistischen Taschengeldsummen nur durchschnittlich Erfahrungswerte, aber keine Richtwerte.
  • Wenn Sie als Geschäftsinhaber also auf der absolut sicheren Seite sein wollen, sollten Sie die Paysafecard erst ab 18 verkaufen und nicht an Minderjährige. Denn es kann Ihnen ansonsten im Nachhinein immer passieren, dass die Eltern vor der Tür stehen und sich beschweren. Diese können dann zurecht auf eine Rückabwicklung des Geschäfts bestehen.

Es ist also zumindest von Nöten, die Geschäftsfähigkeit Ihres Vertragspartners anhand eines Ausweisdokuments oder Führerscheins zu überprüfen.

Eine realistische Taschengeldhöhe

  • Wenn Sie sich dennoch entscheiden möchten, die Paysafecard auch an Minderjährige zu verkaufen, dann sollten Sie zumindest gewisse Summen nicht überschreiten: Mit Kindern unter 12 sollten Sie keine Kaufverträge über 5 bzw. maximal 10 Euro tätigen. Wobei 10 Euro für ein Kind diesen Alters bereits sehr viel Geld ist.
  • Ab 14 Jahre können Sie sich maximal auf etwa circa 50 Euro einlassen. Ab 16 Jahren auf maximal 100 Euro und erst ab 18 Jahre dürfen Sie ohne schlechtes Gewissen die Altersbeschränkung vergessen und Paysafecards in uneingeschränkter Höhe verkaufen.

Versuchen Sie jedoch vorher immer, die Situation abzuschätzen und ggfs. die minderjährige Person zu bitten, gemeinsam mit den Eltern aufzutauchen.

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