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Parkverbot und Halteverbot - der Unterschied einfach erklärt

Hier dürfen Sie noch nicht einmal kurz anhalten.
Hier dürfen Sie noch nicht einmal kurz anhalten. © Jerzy_Sawluk / Pixelio
Auf der Straße finden sich zahlreiche Schilder, die das Parken einschränken und regeln sollen. Parkverbote und Halteverbote sind dabei klar definiert.

Das ist beim Parkverbot zu beachten

  • Das bekannte runde Schild mit rotem Kreuz auf blauem Grund bedeutet absolutes Halteverbot. Damit ist sehr deutlich gesagt, welche Regeln für den markierten Bereich gelten. Autos dürfen hier nicht anhalten, es sei denn, der fließende Verkehr verhindert das Weiterfahren.
  • Im absoluten Halteverbot dürfen Sie auch nicht kurz anhalten, um einen Beifahrer aussteigen zu lassen oder um zu telefonieren. Sie können eine Verwarnung riskieren, auch wenn Sie bei laufendem Motor am Steuer sitzen bleiben.
  • Das Parkverbot steckt hinter dem eingeschränkten Halteverbot, das Schild, auf dem der blaue Grund nur einmal durchgestrichen ist.
  • Im Parkverbot dürfen Sie anhalten aber nicht parken. Solange Sie im Auto sitzen bleiben, ist die Gefahr einer Verwarnung also gering.

Ab wann parkt ein Auto?

  • Wenn Sie mit Ihrem Auto anhalten und den Motor laufen lassen, parken Sie definitiv nicht, denn Sie können ja jederzeit weiterfahren - bedenken Sie, dass Sie bei laufendem Motor nicht mit dem Handy telefonieren dürfen, auch wenn Sie gerade halten.
  • Auch bei ausgeschaltetem Motor halten Sie nur, vorausgesetzt der Halt endet nach maximal drei Minuten.
  • Wenn Sie etwas ausladen müssen oder jemand ein- oder aussteigen will, dürfen Sie länger als drei Minuten halten, solange Sie das Fahrzeug nicht verlassen. Wenn also der Mitarbeiter des Ordnungsamtes Sie nicht in unmittelbarer Nähe zum Fahrzeug erkennen kann, darf er eine Verwarnung ausschreiben.
  • Um die Zeit von drei Minuten überschreiten zu dürfen, müssen Sie zeigen, dass Sie so schnell wie möglich versuchen, den Stellplatz wieder freizuräumen. Die exakten Grenzen sind an dieser Stelle fließend.
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