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Obdachlos - was tun?

Jeder kann obdachlos werden.
Jeder kann obdachlos werden.
Jeder kann obdachlos werden. Sind Sie ohne eine feste Unterkunft, müssen Sie schnell etwas tun, um Ihre Situation nicht weiter zu verschlechtern. Versuchen Sie Ihr Schamgefühl zu überwinden, damit Sie die Hilfe bekommen, die Ihnen zusteht.

Was Sie benötigen:

  • Personalausweis
  • Nachweis der Obdachlosigkeit
  • weitere Nachweise (Einkommen, Schulden, Unterhalt, Pfändungen)
  • ggf. Sozialhilfeantrag

Obdachlos werden - viele Gründe sind möglich

Grundsätzlich kann jeder in die Situation kommen, obdachlos zu werden. Tun Sie sich nicht selbst leid, sondern erkennen Ihre Lage, damit Sie an einer Besserung arbeiten können.

  • Die Trennung vom Partner oder der plötzliche Tod des Ehepartners können dazu führen, dass man von einem Tag auf den anderen keine Unterkunft mehr hat. Auch familiäre Konflikte oder ein gewalttätiger Partner resultieren manchmal in der Wohnungslosigkeit.
  • Aufgrund einer Arbeitslosigkeit wird die Wohnung zu teuer. Schwere oder chronische Krankheiten, Drogensucht oder eine psychische Erkrankung führen dazu, dass man "abrutscht", die Miete wird nicht mehr bezahlt.
  • Wenn sich Mietschulden anhäufen, erfolgt die Zwangsräumung. Die Mieter müssen aus ihrer Wohnung und sind obdachlos, wenn sie sich nicht rechtzeitig um eine neue Wohnung gekümmert haben.

Was jetzt zu tun ist

  • Die Zuständigkeiten sind in jeder Stadt und Gemeinde anders verteilt. So könnte Ihr Ansprechpartner im Wohnungsamt, Sozial- oder Ordnungsamt sitzen. Sehen Sie auf dem Internetauftritt Ihrer Stadt nach, an wen Sie sich wenden müssen. Alternativ rufen Sie im Sozialamt an, hier sagt man Ihnen die richtige Ansprechperson.
  • Viele Ämter haben eine Abteilung zur "Verhinderung von Obdachlosigkeit". Fragen Sie nach, welches Amt diese Abteilung beheimatet.
  • Wenn Sie obdachlos sind, kann Ihnen die Stadt eine Notunterkunft zur Verfügung stellen. Gehen Sie persönlich zu der zuständigen Behörde. Nehmen Sie Ihren Personalausweis mit. Zusätzlich verlangen die Ämter weitere Unterlagen wie Einkommensnachweise, Nachweise über Pfändungen, Schulden und Unterhaltszahlungen sowie Unterlagen, aus denen Ihre Obdachlosigkeit ersichtlich wird. 
  • Wenn Sie sich noch nicht um Ihre Möbel und persönlichen Gegenstände gekümmert haben, sollten Sie dies schnellstmöglich tun. Erkundigen Sie sich nach günstigen Lagerräumen oder Self-Storage-Möglichkeiten in Ihrer Stadt. Bei einer Zwangsräumung sollten Sie abklären, ob und wie lange Ihre Möbel gelagert werden. Fragen Sie nach, wie teuer die Unterbringung ist.
  • Wenn Sie kostenlos essen wollen, sind die Tafeln, Suppenküchen und die Bahnhofsmissionen die richtigen Kontakte für Sie. 
  • Fragen Sie zudem bei kirchlichen Organisationen und Vereinen nach, ob Ihnen mit Kleidung, Hygieneprodukten und Dingen des täglichen Lebens geholfen werden kann. Wenden Sie sich beispielsweise an die Heilsarmee, die evangelische Obdachlosenhilfe, die Caritas oder die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe. 
  • Ihnen stehen Notfallgelder zu, diese werden Ihnen sofort ausbezahlt. Beziehen Sie noch keine staatlichen Leistungen, sollten Sie einen Antrag auf Sozialhilfe stellen.
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