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Nebenkostenabrechnung den Verteilerschlüssel für Grundsteuer korrekt auswählen

Schauen Sie in den Mietvertrag.
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Wenn Sie Ihre Nebenkostenabrechnung bekommen haben, könnte es sein, dass Sie den Verteilerschlüssel besonders für Posten wie Grundsteuer anzweifeln. Das sollten Sie bei dem Thema beachten.

Generelles zu Verteilerschlüssen bei der Nebenkostenabrechnung

Der Verteilerschlüssel bei der Nebenkostenabrechnung soll dazu dienen, Kosten, die für ein gesamtes Objekt anfallen, auf einzelne Mietparteien umzulegen.

  • Dabei können die Vertragsparteien, also Mieter und Vermieter, frei vereinbaren, wie diese Kosten umgelegt werden. Es muss nur klar für den Mieter erkennbar sein, nach welchem Schlüssel die Nebenkosten umgelegt werden. Auch muss der Verteilerschlüssel für den Mieter durchschaubar sein. Sie sollten also in Ihren Mietvertrag schauen, wie die Grundsteuer umgelegt wird.
  • Wenn Sie im Mietvertrag keinen Verteilerschlüssel festgelegt haben, werden alle Nebenkosten, für die keinen konkreten Verbrauch ermittelt werden können, wie das bei der Grundsteuer der Fall ist, nach der Wohn- und Nutzfläche umgelegt.

Mögliche Umlageverfahren für die Grundsteuer

  • Die Grundsteuer ist eine sogenannte Substanzsteuer, sie fällt für den Besitz an einem Grundstück und dessen Bebauung an. Für die Berechnung ist also der Wert des bebauten Grundstücks ausschlaggebend. Daraus folgt für die Nebenkosten, dass diese nur umgelegt werden können, wenn es im Mietvertrag explizit vereinbart ist. Diese Verteilerschlüssel sind möglich:
  • Ein üblicher und sinnvoller Verteilerschlüssel ist, dass die gesamte Grundsteuer durch die Anzahl der Wohneinheiten geteilt wird und jede Wohneinheit, den so ermittelten Bruchteil an der Grundsteuer zahlt (Beispiel: Das Haus hat 10 Wohneinheiten, Sie bewohnen eine davon, Sie müssen 1/10 der gesamten Grundsteuer bezahlen). Dieser Verteilerschlüssel sollte nur angewendet werden, wenn die Wohneinheiten in etwa gleich groß sind, er darf nur angewendet werden, wenn im Mietvertrag erwähnt ist, dass die Grundsteuer so umgelegt wird.
  • Meistens erfolgt die Abrechnung der Nebenkosten nach Wohnfläche. In dem Fall werden die Gesamtkosten durch die Summe der Wohnflächen geteilt und mit der Wohnfläche der jeweiligen Wohneinheit multipliziert. Dieser Verteilerschlüssel wird immer angewendet, wenn kein Anderer vereinbart worden ist. Er macht immer dann Sinn, wenn die Wohneinheiten verschiedene Wohnflächen haben. Wenn Ihre Wohnung 60 m2 hat und die Gesamtfläche des Hauses 650 m2 beträgt, dann ist Ihr Verteilerschlüssel 60/650 = 0,09 = 9 %. Sie müssen also auch 9 % der Grundsteuer zahlen.
  • Die Grundsteuer kann, wenn es in Ihrem Mietvertrag vereinbart ist, auch nach der Personenzahl abgerechnet werden. Da die Erfassung über die Personenzahl kompliziert ist und Grundsteuer in keiner Weise von der Anzahl der Personen, die in einem Haus wohnen, abhängig ist, wäre dieser Verteilerschlüssel eher unüblich.
  • Da Grundsteuer nicht von einem Verbrauch abhängig ist, entfallen Verteilerschlüssel, die einen erfassbaren Verbrauch beinhalten, wie zum Beispiel die Kosten für Wasser, die über Einzelzähler erfasst werden können.

Generell gilt, dass Sie einen Anteil an der Grundsteuer nur zahlen müssen, wenn diese im Mietvertrag als zu den Nebenkosten gehörig ausgewiesen wurde. In der Regel wird diese wohl nach der Wohnfläche umgelegt werden, aber wenn im Vertrag etwas anderes vereinbart worden ist, dann gilt diese Vereinbarung. Sie müssen also in Ihren Mietvertrag schauen.

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