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Nebenkosten: Regenwassergebühr - das wird darunter verstanden

Die Gebühr für Abwasser teilt sich in Schmutzwasser- und Regenwassergebühr.
Die Gebühr für Abwasser teilt sich in Schmutzwasser- und Regenwassergebühr.
Sicher sind Sie verblüfft, wenn Sie in Ihrer Nebenkostenabrechnung einen Posten wie Regenwassergebühr lesen. Es leuchtet nicht ganz ein, wieso man für Regenwasser etwas zahlen soll, aber die Gebühr hat einen speziellen Hintergrund und dient der Gerechtigkeit.

Nebenkosten für Regenwasser

  • Zu den Nebenkosten gehören üblicherweise im Mietrecht alle umlagefähigen Betriebskosten, also die Kosten, die durch den Betrieb und die Bewirtschaftung des Anwesens entstehen. In diesem Zusammenhang verblüfft es natürlich doppelt, dass für Regenwasser eine Gebühr anfällt, die als Betriebskosten angesehen werden kann.
  • Die Regenwassergebühr gehört zu den Abwasserkosten und wird zusammen mit den Kanalgebühren für Schmutzwasser erhoben. Damit wird schon einmal verständlich, wieso sie zu den Betriebskosten und somit als Kosten für das Abwasser zu den Nebenkosten zählt.
  • Die Gebühr für das Regenwasser ist keine zusätzliche Abgabe, sondern die alte Abwassergebühr wird aufgeteilt in eine für Schmutzwasser und eine für Regenwasser. Ziel der Maßnahme ist, die Verursacher gezielt zur Kasse bitten zu können.

Verursachungsprinzip bei der Regenwassergebühr

  • Für die Berechnung der Regenwassergebühr ist nicht die Niederschlagsmenge die Grundlage, sondern die Größe der versiegelten Fläche. Das hat seinen Grund.
  • Wenn Sie ein unbebautes Grundstück haben, wird das Wasser, das auf dieses als Niederschlag fällt, im Boden versickern und weder den Abwasserkanal noch die Kläranlage durchlaufen. In dem Fall wird keine Gebühr für Regenwasser erhoben.
  • Sobald Sie aber ein Haus bauen oder einen Teil des Grundstücks mit einem Bodenbelag versehen, kann das Wasser nicht mehr versickern, es wird an der Oberfläche fließen, bis es in einen Kanal geleitet wird. In dem Fall belastet also das Regenwasser die Kanalisation und Kläranlage. Auch wenn das Wasser sauber ist, stellt allein schon der Durchfluss durch die Anlage eine Belastung dar.
  • Die Aufsplittung der Abwasserkosten nach Schmutzwasser und Regenwasser sorgt für mehr Gerechtigkeit, denn bisher wurde das Abwasser ausschließlich nach der Menge des bezogenen Frischwassers erhoben. Wenn Sie einen Vergleich anstellen zwischen einem großen Einkaufszentrum und einem Wohnhaus, werden Sie das schnell erkennen. Das Einkaufszentrum bezieht recht wenig Frischwasser, aber ein großer Parkplatz und ein weitläufiges Gebäude versiegeln den Boden, das Regenwasser wird komplett in die Kanalisation geleitet. Das Wohnhaus versiegelt wenig Fläche, aber dafür ist der Frischwasserverbrauch hoch.
  • Bei der bisher üblichen Kopplung von Abwassergebühren an den Bezug von Frischwasser wurde für das Wohnhaus eine hohe Abwassergebühr fällig, während der Supermarkt kaum etwas zahlen musste, obwohl durch die große versiegelte Fläche viel Regenwasser in die Kanalisation geleitet wurde. Durch die Aufsplittung zahlt nun der Supermarkt in erster Linie eine Regenwassergebühr und für das Wohnhaus wird so gut wie nur eine Schmutzwassergebühr fällig. Die Gesamtkosten für das Abwasser werden also gerechter verteilt.
  • Die Mieter zahlen dann mit den Nebenkosten nicht die bisher üblichen Abwassergebühren, sondern eine Gebühr für Schmutzwasser und eine für Regenwasser. Viele Gemeinden weisen allerdings in den Rechnungen nicht aus, dass die jetzige Abwassergebühr nun für das Schmutzwasser anfällt und die Ableitung des Regenwassers in dieser Gebühr nicht mehr enthalten ist.
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