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Nachname ändern lassen - so gelingt's

Nachnamen dürfen nur aus wichtigem Grund geändert werden.
Nachnamen dürfen nur aus wichtigem Grund geändert werden.
Deutsche Staatsangehörige oder Staatenlose mit Wohnsitz in Deutschland können unter bestimmten Voraussetzungen ihren Nachnamen nach dem Namensänderungsgesetz (NamÄndG) ändern lassen.

Was Sie benötigen:

  • gültiger Personalausweis
  • Geburtsurkunde
  • Einkommensnachweise
  • Geld

So lassen Sie Ihren Nachnamen ändern

  • Als Erstes müssen Sie einen Antrag stellen, und zwar schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle bei der örtlichen unteren Kommunalbehörde bzw. beim Standesamt. Bringen Sie hierfür Ihren Personalausweis, Ihre Geburtsurkunde, Einkommensnachweise und ggf. etwaige Nachweise über Beeinträchtigungen durch die Namensführung mit.
  • Damit Sie Ihren Nachnamen ändern lassen können, müssen die Voraussetzungen des § 3 NamÄndG vorliegen, d. h. es muss ein wichtiger Grund für die Änderung vorliegen. Dies ist der Fall, wenn Sie ein schutzwürdiges Interesse an der Namensänderung haben und dieses so wesentlich ist, dass es die Beibehaltung als weniger wichtig erscheinen lässt. Das Amt muss also eine Abwägung vornehmen.
  • Als Beispiele werden regelmäßig angeführt a) Sammelnamen, die häufig vorkommen (Meier, Müller, Schmidt...), b) anstößige oder lächerliche Namen, c) Namen, die äußerst schwer zu schreiben oder auszusprechen sind sowie d) ausländische Namen, die im Inland Unannehmlichkeiten bereiten können.
  • Voraussetzung, um den Namen ändern zu lassen, ist weiter, dass Sie als Antragsteller unter dem aktuellen Namen leiden. Es reicht in jedem Fall nicht, dass er Ihnen nicht gefällt.
  • Wenn der Nachname sehr schwer auszusprechen oder zu schreiben ist, darf er nur angepasst werden, muss aber ähnlich geschrieben bzw. auszusprechen sein; in allen anderen Fällen darf ein neuer Name frei gewählt werden, es sei denn, dieser Name würde wiederum zu Problemen führen.
  • Wenn alle Voraussetzungen der Namensänderung erfüllt sind, bekommen Sie von Ihrer Kommune eine Urkunde, mit der Sie alle erforderlichen Dokumente (Ausweis, Reisepass, Führerschein etc.) neu beantragen können.
  • Beachten Sie, dass der geänderte Nachname sich grundsätzlich auch auf Ihre Kinder erstreckt, wenn sie Ihren Namen vorher getragen haben.
  • Die Gebühren für Namensänderungen sind unterschiedlich hoch. So spielt es z. B. eine Rolle, wie hoch Ihr Einkommen ist und welchen Aufwand die Änderung einnimmt.
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