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Minijob: Überstunden auszahlen lassen - so wird's geregelt

Überstunden werden beim Minijob oft ausgezahlt!
Überstunden werden beim Minijob oft ausgezahlt!
Es ist gar nicht so leicht, herauszufinden, ob man bei einem Minijob die Überstunden abfeiern kann, oder sie sich auszahlen lassen kann. Dies wirkt sich auf den Zeitpunkt einer Kündigung aus. Sie sollten dies unbedingt mit Ihrem Arbeitgeber besprechen.

Viele Minijobber kennen das Problem: Sie arbeiten offiziell nur 10 Stunden die Woche für Ihren Arbeitgeber, aber es tritt plötzlich eine Situation ein, in der Sie mehr als diese 10 Stunden arbeiten müssen. Nun stellt sich die Frage danach, ob Sie die Überstunden abfeiern oder sich die Überstunden auszahlen lassen können. Befragen Sie hierzu Ihren Arbeitgeber. Entweder ist dies in Ihrem Arbeitsvertrag ausdrücklich geregelt, oder Ihr Arbeitgeber wird Ihnen mitteilen, welche Variante er bevorzugt.

Das Auszahlen der Überstunden bei Ihrem Minijob

  1. Zuerst müssten Sie in Ihrem Minijob Überstunden angesammelt haben. Eine Überstunde haben Sie erst dann geleistet, wenn Sie über der vertraglichen Arbeitszeit liegen.
  2. Werfen Sie nun einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag. Sie können hier erfahren, ob Sie sich Überstunden bei Ihrem Minijob auszahlen lassen können oder diese abfeiern müssen. Sollten Sie sie abfeiern müssen, so bedeutet dies, dass Sie mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrem direkten Vorgesetzten absprechen müssen, wann Sie dies tun dürfen. 
  3. Finden Sie in Ihrem Arbeitsvertrag keine Regelung der Überstundenvergütung, sollten Sie Ihren Arbeitgeber direkt ansprechen. Vereinbaren Sie hierzu einen Besprechungstermin. Es ist besser, wenn Sie dieses Thema nicht zwischen Tür und Angel ansprechen, sondern einen Gesprächstermin vereinbaren. Ihr Arbeitgeber wird Ihnen sicherlich gerne Auskunft geben.
  4. Sie können sich die Überstunden nur auszahlen lassen, wenn Sie angeordnet worden sind oder eine Vergütung der Überstunden vertraglich oder tarifvertraglich festgelegt ist.
  5. Ist die Höhe der Überstundenvergütung nicht festgelegt, gilt dieselbe Vergütung, wie in den vertraglich vereinbarten Arbeitsstunden.
  6. Sie bekommen lediglich einen Zuschlag auf die Überstundenvergütung, wenn dies im Arbeitsvertrag oder im geltenden Tarifvertrag vorgesehen ist. Die Überstunden sind auszuzahlen, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wurde, bevor der Freizeitausgleich im Minijob genommen werden konnte.
  7. Bei einem Minijob sollten Sie wissen, dass Sie nicht über 400 Euro verdienen dürfen, sonst wird er sozialversicherungspflichtig. Dies bezieht sich aber darauf, dass Sie im Durchschnitt in 12 Monaten nicht mehr als 400 Euro pro Monat verdienen dürfen.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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