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Mietvertrag: Betriebskosten - das steckt dahinter

Der Mietvertrag beinhaltet auch die Betriebskosten.
Der Mietvertrag beinhaltet auch die Betriebskosten.
Jeder Mietvertrag beinhaltet auch noch die Betriebskosten und Nebenkosten, die Sie monatlich als Abschlag zahlen, und die am Ende des Jahres abgerechnet werden. Hierbei sollten Sie genau prüfen.

Was Sie benötigen:

  • Mietvertrag
  • Aufstellung der Betriebskosten

Im Mietvertrag sollten die Nebenkosten genau geregelt sein

  • Es ist wichtig, dass Sie beim Abschluss eines Mietvertrages auf die Nebenkosten und Betriebskosten Aufstellung achten, denn sonst kann es ein böses Erwachen am Ende des Abrechnungsjahres geben, wenn die Kosten unerwartet hoch sind.
  • In manchen Fällen, wenn die Miete relativ günstig ist, kann es sein, dass die Betriebskosten genauso hoch oder sogar höher sind, als die Miete selbst, klären Sie deshalb vor Abschluss des Mietvertrages genau, welche Kosten Sie, als Mieter,  tragen müssen.
  • Wichtig ist, dass die Regelungen im Mietvertrag eindeutig und unmissverständlich sind, d. h., die Abrechnung der Betriebskosten muss Folgendes enthalten: Zusammenstellung aller Gesamtkosten, Angabe des Schlüssels zur Umlage, Ausweisung des Anteils des Mieters, Abzug der Vorauszahlungen des Mieters. Das ist auch wichtig für den Vermieter, wenn er korrekt abrechen möchte.

Prüfen Sie die Betriebskosten und deren Abrechnung genau

  • Sie können zwischen warmen Betriebskosten im Mietvertrag und den kalten Kosten unterscheiden, wobei meist die warmen Betriebskosten den Löwenanteil ausmachen, das sind die Heizkosten selbst, Gas, Heizöl oder Strom, die Kosten der zentralen Wasserbereitung bzw. die Kosten der Warmwasserversorgungsanlagen. Das ist zwar nur ein Punkt in der Abrechnung, jedoch kann der sehr teuer sein, durch die gestiegenen Energiekosten.
  • Zu den kalten Betriebskosten im Mietvertrag zählen folgende Punkte: Grundsteuer, Wasserkosten, Abwasser, Fahrstuhl, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Hausreinigung, Gartenpflege, Beleuchtung, Schornsteinreinigungen, Versicherung, Hausmeister, Antenne/Kabel, Wascheinrichtungen. Achten Sie auf diese einzelnen Posten, sofern in Ihrem Mietvertrag vorhanden.
  • Diese Kosten kann der Vermieter, anteilig auf die einzelnen Wohneinheiten umlegen, er muss jedoch eine genaue Aufstellung im Mietvertrag über diese Betriebskosten machen und gegebenenfalls seine Rechnungen darlegen. Es ist geregelt, wie viel Prozent Sie davon zahlen müssen.
helpster.de Autor:in
Lilo Delius
Lilo DeliusFamilie und Gesundheit sind für Lilo das Wichtigste. Ihre bewundernswerte Energie zieht die Mutter von 2 Kindern aus Sport und ausgewogener Ernährung. Mit vielen auch ernsteren Gesundheitsfragen wurde die Ingenieurin bei der intensiven und liebevollen Pflege ihrer Eltern konfrontiert und teilt bei uns gerne ihre Erfahrungen.
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