Was Mietumlagen bedeutet
Der Begriff Mietumlagen lässt sich wie folgt definieren:
- Durch das Bestehen, bzw. Bewohnen eines Hauses entstehen Kosten.
- Allein durch das Vorhandensein eines Hauses muss der Besitzer dieser Immobilie jährlich die Grundsteuer bezahlen.
- Ferner könnten - je nach Gemeinde - regelmäßig Kosten für Straßenwartung und Straßenpflege berechnet werden. Auch Kanalkosten, die unabhängig von der Nutzung einer Immobilie angesetzt werden, könnten von der Gemeinde auf die Besitzer umgelegt werden.
- Kosten, die durch das Bewohnen einer Immobilie entstehen, sind unter anderem die Müllgebühren, Kabelgebühren und die Heizkosten für Räume, die allen zur Verfügung stehen: Der Gang wird geheizt und manchmal vielleicht auch der Keller, zumindest der Waschraum.
- All diese Kosten möchte der Vermieter selbstverständlich vom Mieter erstattet bekommen.
Wenn Sie ein finanziertes Haus haben, sollten Sie es in Betracht ziehen, es zu vermieten. Das …
Wie die Mietumlagen berechnet werden
Die Mietumlagen müssen selbstverständlich auf gerechte Weise verteilt werden:
- Als Vermieter sollten Sie alle oben genannten Kosten auf die Wohneinheiten umrechnen und entsprechend umlegen. Dies bedeutet, Sie müssen diese Kosten zuerst auf den einzelnen Quadratmeter umrechnen und dann in der Folge auf die Größe der einzelnen Wohneinheiten wieder hochrechnen.
- Im Übrigen dürfen Sie als Mietumlagen nicht nur laufende Kosten ansetzen, sondern ebenfalls Renovierungs- oder Modernisierungskosten. Allerdings sollten Sie dies vorsichtshalber im Mietvertrag vermerken.
- Wenn Sie als Mieter das Gefühl haben, dass die Kosten zu hoch sind, dann haben Sie ein Einsichtsrecht in die Rechnungen. Denn natürlich dürfen nur die Kosten als Mietumlagen angesetzt werden, die in der Tat auch entstanden sind.
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