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Mietschuldenfreiheitsbescheinigung bei Untermiete - nützliche Infos

Mietschulden können belastend sein.
Mietschulden können belastend sein.
Wer seine Wohnung zur Untermiete vermietet, der bleibt als Hauptmieter dem Vermieter gegenüber für die Mietzahlung haftbar. Es kann daher nützlich sein, von einem Untermieter eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung zu verlangen. Als Untermieter wiederum kann es von Vorteil sein, sich im Untermietvertrag den Anspruch auf Ausstellung einer solchen Bescheinigung zu sichern.

Jeder Vermieter hat ein großes Interesse daran, dass der Mieter - egal ob Unter- oder Hauptmieter - seine Miete pünktlich bezahlt. Kaum ein Vermieter möchte auf einen "Mietnomaden" hereinfallen, der irgendwann über Nacht wieder weg ist und hohe Mietschulden hinterlässt. Viele Vermieter verlangen daher vor Abschluss des Mietvertrages eine sogenannte Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.

Auch bei Untermiete kann eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung nützlich sein

  • Mit Erlaubnis des Vermieters darf ein Mieter seine Wohnung auch einem Dritten überlassen bzw. sie an einen Untermieter weitervermieten, s. § 540 Abs. 1 BGB.
  • Natürlich bleibt er dem Vermieter gegenüber als Hauptmieter weiterhin zur Zahlung der vereinbarten Miete verpflichtet. Doch diese wird er möglicherweise nur durch die Mietzahlung des Untermieters finanzieren können.
  • Auch haftet der Hauptmieter gegenüber seinem Vermieter für Schäden, die der Dritte anrichtet, s. § 540 Abs. 2 BGB.
  • Es kann daher auch bei einer Untermiete nützlich sein, vom Untermieter eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung zu verlangen. Diese kann zumindest ein Indiz dafür sein, dass der Untermieter auch in Zukunft seine Miete pünktlich zahlen wird.

Anspruch auf die Bescheinigung bei Vertragsschluss sichern

  • Als Mieter kann es für Sie von Vorteil sein, wenn Sie mit dem Hauptmieter bzw. dem Vermieter einen Anspruch auf die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung bei Abschluss des (Unter-)Mietvertrages vereinbaren.
  • Denn nach der Rechtsprechung des BGH ist der Vermieter nicht per se verpflichtet, seinem Mieter am Ende des Mietverhältnisses eine solche Bescheinigung zu erteilen. 
  • Andererseits kann es einem neuen Vermieter gegenüber von großem Vorteil sein, wenn Sie eine solche Bescheinigung beibringen können.

Weder für einen Untermieter noch für einen Hauptmieter besteht ein Anspruch auf Ausstellung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Viele Vermieter verlangen eine solche Bescheinigung allerdings bei Abschluss eines Mietvertrages. 

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