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Mietminderung: Wasserdruck zu niedrig - das können Sie als Vermieter tun

Eine Mietminderung ist auch wegen zu geringem Wasserdruck möglich.
Eine Mietminderung ist auch wegen zu geringem Wasserdruck möglich.
Droht Ihnen ein Mieter mit Mietminderung, weil der Wasserdruck zu niedrig ist, so sollten Sie dies sofort reparieren lassen. Verlieren Sie keine wertvolle Zeit und lassen Sie den Wasserdruck von einem Handwerker richtig einstellen.

Gegenmaßnahmen gegen eine Mietminderung wegen zu wenig Wasserdruck

  • Sie können gegen eine Mietminderung wegen zu wenig Wasserdruck vorgehen. Sie sollten jedoch zuerst immer einen Handwerker beauftragen, der zeitnah den Wasserdruck überprüft und gegebenenfalls neu einstellt.
  • Nehmen Sie die Androhung eines Mieters, eine Mietminderung wegen zu niedrigem Wasserdruck durchzuführen, stets ernst. Sie sollten wissen, dass es oftmals in den oberen Etagen eines Hauses zu niedrigem Wasserdruck kommen kann. Dazu kommt, dass sich der Wasserdruck verringert, wenn mehrere Parteien gleichzeitig das Wasser laufen lassen.
  • Halten Sie eine Rücksprache mit dem Handwerker nach den Ursachen für den zu niedrigen Wasserdruck. Fragen Sie ihn, ob es möglich ist, ein Hauswasserwerk zu installieren, das durch mehrere Pumpen für stärkeren Wasserdruck sorgt. Dies ist jedoch nicht in jedem Haus möglich, da es eine sehr laute Lösung ist.
  • Der Monteur sollte unbedingt die Ventile überprüfen. Zu niedriger Wasserdruck lässt sich oft auf eine falsche Einstellung der Ventile zurückführen.
  • Eine weitere Ursache kann Kalk sein. Oftmals sammelt sich Kalk in Wasserleitungen an. Dies kann von einem Monteur problemlos entfernt werden.

Rechtsfolgen einer Mietminderung wegen niedrigem Wasserdruck

  • Kündigt der Mieter eine Mietminderung wegen zu niedrigem Wasserdruck an, so setzt er Ihnen üblicherweise eine Frist zur Nachbesserung. In dieser Frist müssen Sie den Schaden reparieren lassen.
  • Läuft die Frist ab und der Wasserdruck ist immer noch zu niedrig, so kommt es zu einer Mietminderung.
  • Beachten Sie, dass der Mieter die Miete auch rückwirkend mindern kann.
  • Sie sollten hierbei stets Rücksprache mit dem Mieter halten und ihn über den Reparaturablauf in Kenntnis setzen. Sobald der Schaden behoben ist, darf der Mieter keine Mietminderung mehr wegen zu niedrigem Wasserdruck durchführen.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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