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Mietminderung bei Bauarbeiten - diese Summe können Sie geltend machen

Minderung bei Bauarbeiten einfordern.
Minderung bei Bauarbeiten einfordern. © s.media / Pixelio
An Ihrem Haus werden umfangreiche Sanierungsarbeiten durchgeführt, die die Mietqualität erheblich beeinträchtigen. Informieren Sie sich hier, wie Sie eine Mietminderung bei Bauarbeiten erfolgreich durchsetzen.

Da der Baulärm, der Staub und die vielen Handwerker im und am Haus den Wohnkomfort einschränken, haben Sie unter Umständen ein Anrecht auf eine Mietminderung bei andauernden Bauarbeiten.

Mietminderung richtig durchsetzen

  • Vorschnell sollte eine Mietminderung nicht vorgenommen werden. Der Anspruch auf eine Minderung bei Bauarbeiten hängt von vielen Faktoren ab: Zum einen die Art der Beeinträchtigung, die Dauer der Beeinträchtigung und unter Umständen auch von der Laune des Richters.
  • Grundsätzlich muss Ihnen Ihr Vermieter umfangreiche Bauarbeiten mindestens drei Monate vor Beginn mitteilen und Sie auch darüber aufklären, was gemacht wird und wie lange die Arbeiten andauern. Macht er dies nicht oder nicht richtig, haben Sie auch ein Recht, die Miete angemessen zu mindern.
  • Prinzipiell müssen Mieter Sanierungsarbeiten dulden, wenn sie ordnungsgemäß angekündigt wurden. Sollten die Beeinträchtigungen dennoch eine außergewöhnliche Härte für Sie darstellen, dann sind Sie auch trotz Ankündigung berechtigt, eine Minderung vorzunehmen. So zum Beispiel, wenn eine unnötige Luxusmodernisierung vorgenommen werden soll, die mit erheblichem Lärm für Sie verbunden ist.
  • Zeigen Sie den Mangel Ihrem Vermieter schriftlich an und fordern Sie ihn auf, diesen Mangel kurzfristig zu beheben. Kann er nicht für Abhilfe sorgen, können Sie die einen Teil der Miete zurück behalten.

Bei Bauarbeiten sind folgende Minderungen angebracht

  • Ein Patentrezept für den richtigen Minderungsbetrag gibt es leider nicht, da dieser immer einzelfallabhängig ist. Jedoch können Sie sich Urteile anderer Gerichte zur Hilfe nehmen.
  • Baulärm wird je nach Intensität zwischen 5 % und 60 % bewertet, wobei die 5 % in der Regel in den Fällen ausgeurteilt wurden, in denen der Lärm von einer Nachbarbaustelle ausging und der Vermieter somit keine Einflussmöglichkeiten hatten. Die 60% wurden Mietern zugesprochen, die direkt unter einem Dach lebten, welches gerade saniert werden sollte (AG Hamburg Az 44 C1605/ 86).
  • Wenn ein Baugerüst Ihre Wohnung verdunkelt und die Gefahr wächst, dass Einbrecher nun leichter Ihre Räumlichkeiten betreten können, sind 10 % angemessen (KG Berlin Az 8 U 5875/98).
  • Viele weitere Urteile und Minderungstabellen sind zudem im Internet zu finden. Schauen Sie, dass Sie ein Urteil finden, was Ihrer Situation am nächsten kommt, dann haben Sie gute Chancen, die Minderung dauerhaft durchzusetzen.
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