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MetallRente: Steuererklärung machen - hilfreiche Hinweise

MetallRente.bAV erscheint nicht in der Steuerklärung.
MetallRente.bAV erscheint nicht in der Steuerklärung. © Rolf_van_Melis / Pixelio
Die MetallRente ist eine Altersversorgung durch ein Versicherungskonsortium, nicht nur für das Metall verarbeitende Handwerk. Wie sie in der Steuererklärung berücksichtigt wird, erfahren Sie hier.

MetallRente von den Sozialpartnern begründet

  • Die MetallRente wurde von der IG Metall und dem Arbeitgeberverband Metall als GbR gegründet. Im Rahmen einer Ausschreibung wurden verschiedene Versicherer ausgewählt, die als Konsortium die MetallRente.bAV, MetallRente.Riester und MetallRente.BU anbieten. 
  • Die MetallRente ist ein Kollektivrahmenvertrag, der Ihnen als Berechtigten bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und Riester höhere Erträge und bei der Berufsunfähigkeitsabsicherung MetallRente.BU günstigere Prämien sichert. 
  • In der Steuererklärung schlagen sich Ihre Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung nur bedingt wieder. Die bAV wird in der Steuererklärung gar nicht erwähnt, lediglich die Beiträge zur Riester-Rente werden in der Anlage AV eingetragen. 
  • Da die arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersversorgung aus dem Bruttoeinkommen finanziert wird, ist sie steuerneutral.

Private Versicherungsbeiträge schlagen sich in der Steuererklärung kaum nieder

  • Während die MetallRente.Riester in der Anlage AV zur Steuererklärung eingetragen wird, ist es in den meisten Fällen müßig, private Versicherungsbeiträge zu erfassen. 
  • In der Anlage Vorsorgeaufwand tragen Sie in den Zeilen 12 bis 47 Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bis zur Höhe der Basisabsicherung ein. 
  • Übersteigt der Beitrag 1.900 Euro, können Sie die gesamte Summe erfassen. 
  • Die Beiträge zur MetallRente.BU tragen Sie in den Zeilen 47 und 48 in der Anlage zur Steuererklärung ein. Hier erfassen Sie auch den Beitrag zu Ihrer Privathaftpflicht und Unfallversicherung. 
  • Durch die Deckelung der abzugsfähigen Beiträge auf 1.900 Euro jährlich bei den sonstigen Vorsorgeaufwendungen werden diese durch die Krankenversicherung in der Regel ausgeschöpft.
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