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Mahnungsfristen - was Sie beachten sollten

Halten Sie Mahnungsfristen ein!
Halten Sie Mahnungsfristen ein!
Nichts ist ärgerlicher als eine Dienstleistung zu erbringen oder ein Produkt zu verkaufen, und das Geld dann nicht zu erhalten. Schicken Sie Ihren Schuldnern eine Mahnung. Fordern Sie die offenen Posten in den Mahnungsfristen ein. Beachten Sie hierzu ein paar praktische Ratschläge.

So beachten Sie die Mahnungsfristen

  1. Sie sollten stets die Mahnungsfristen berücksichtigen, wenn Sie offene Forderungen geltend machen. Überprüfen Sie daher zuerst, ob der Zahlungsbetrag fällig ist. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Tag, bis zu dem das Geld eingegangen sein muss, verstrichen ist. Der Schuldner ist dann in Verzug.
  2. Schicken Sie Ihrem Schuldner dann eine Zahlungserinnerung. Hierzu sollten Sie zehn bis vierzehn Tage, nachdem die Rechnung fällig geworden ist, übergehen. Achten Sie darauf, dass Sie mit einem individuellen Schreiben oftmals mehr Erfolg haben werden, als mit einem standardisierten Text. Alternativ können Sie Ihren Schuldner auch anrufen und ihn telefonisch an die Fälligkeit Ihrer Rechnung erinnern, und nach den Gründen für die Zahlungsverspätung fragen.
  3. Die Mahnung schicken Sie dann nach zehn Tagen, nachdem Sie die Zahlungserinnerung versandt haben.

Darüber hinaus müssen Sie keine weiteren Mahnungen schicken und haben die üblichen Mahnungsfristen eingehalten. Sie können jedoch noch eine weitere Mahnung schicken, wenn Sie nicht sicher sind, ob der Schuldner die Zahlungserinnerung und die 1. Mahnung erhalten hat. Schicken Sie die 2. Mahnung zehn Tage nach der 1. Mahnung ab. Drohen Sie in dieser Mahnung gerichtliche Schritte, Inkasso und Rechtsfolgen an. 

Wissenswertes über Mahnungsfristen und Verzugszinsen

  • Sie halten sich an die gesetzlichen Mahnungsfristen, wenn Sie nur eine Mahnung nach Ablauf der Mahnfrist abschicken.
  • Ihre Rechnungen sollten stets einen konkreten Zahlungstermin und die Mahnung ebenfalls einen Zahlungstermin enthalten. Üblicherweise sind das ca. 14 Tage. Fehlt das Zahlungsdatum auf der Rechnung, gerät Ihr Schuldner erst mit Zugang der Mahnung in Verzug.
  • Haben Sie die Mahnungsfristen eingehalten, können Sie das Mahnverfahren einleiten.  
  • Sie sollten stets beachten, dass Sie dem Schuldner ab der zweiten Mahnung Mahngebühren berechnen dürfen. Die Gebühr darf nicht über 2,50 Euro pro Mahnung liegen.
  • Die Verzugszinsen können Sie vertraglich frei vereinbaren. Kaufleute vereinbaren untereinander ca. 5-8 %. Ist eine Person Privatmann und der andere Kaufmann, liegt der Verzugszins bei 5 %.
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