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Lohnsteuernummer beantragen - so gehen Sie vor

Sie benötigen eine Lohnsteuernummer.
Sie benötigen eine Lohnsteuernummer.
Die Lohnsteuernummer müssen Sie beantragen. So lange Sie noch keine eigenständige Lohnsteuernummer haben, können Sie steuerlich nicht erfasst werden.

Wie Sie eine Lohnsteuernummer beantragen

  • Ab dem Jahr 2013 wird die Lohnsteuerkarte in der alten Form abgeschafft und durch eine neue elektronische Lohnsteuerkarte ersetzt, womit wiederum eine Ära zu Ende geht. Da die letzte Lohnsteuerkarte in Papierform Ende 2010 ausgegeben wurde, werden für 2011 und 2012 die Daten hieraus übernommen. Sollte sich während dieser Zeit etwas für die Lohnsteuerkarte wichtige Änderung ergeben, müssen Sie dies einmal Ihrer Stadtverwaltung und zudem auch Ihrem Finanzamt mitteilen, welches Ihnen eine Lohnsteuernummer zuordnet.
  • Brauchten Sie bislang aus verschiedenen Gründen noch keine Steuererklärung machen, dann haben Sie noch keine Lohnsteuernummer. Im Normalfall beantragen Sie die meisten öffentlichen und persönlichen Angelegenheiten beim Bürgerbüro Ihrer Stadt, jedoch kann diese Ihnen keine neue Lohnsteuernummer vergeben, da diese Angelegenheit in den Zuständigkeitsbereich der Finanzbehörde fällt.

Daten sind wichtig zur Identifikation

So müssen Sie persönlich bei Ihrem Finanzamt vorsprechen, indem Sie Ihren Personalausweis und Ihrer Identifikationsnummer vorlegen. Dort werden Ihre Angaben überprüft, und einige Tage später erhalten Sie von Ihrem Finanzamt ein Anschreiben mit Ihrer neuen Lohnsteuernummer. Diese müssen Sie genau wie Ihre Identifikationsnummer gut aufbewahren, denn solange Sie Ihren festen Wohnsitz im Geltungsbereich Ihres Finanzamtes haben, werden Sie unter dieser Steuernummer geführt.

  • Sie können es sich auch ein wenig einfacher haben und eine Lohnsteuerkarte beantragen, indem Sie Ihre erste Steuererklärung machen und an das für Sie zuständige Finanzamt senden. Ihren Nachweis der Identität haben Sie erbracht, weil Sie in Ihrer Steuererklärung auch Ihre Identitätsnummer angeben müssen. Nach einigen Tagen erhalten Sie von Ihrem Finanzamt Post, in welcher Ihnen die Lohnsteuernummer bekannt gegeben wird. Diese müssen Sie gut verwahren, denn Sie brauchen diese für alle Ihre Steuererklärungen.
  • Ziehen Sie in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Finanzbehörde um, so erhalten Sie von Ihrem nun neuen Finanzamt eine andere neue Steuernummer, welche Sie ebenfalls gut aufbewahren müssen. Ihre laufenden Vorgänge der Steuererklärung werden während dieser Zeit an das neue Finanzamt gesendet, welches sich mit Ihren Vorgängen befasst.
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