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Lohnsteuer und Einkommensteuer - der Unterschied ausführlich erklärt

Feine Unterschiede zwischen Einkommensteuer und Lohnsteuer
Feine Unterschiede zwischen Einkommensteuer und Lohnsteuer
Der Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer dürfte vielen nicht bekannt sein. Oftmals werden die Begriffe auch einheitlich benutzt, was im Prinzip auch richtig sein kann.

Gemeinsamkeiten von Einkommensteuer und Lohnsteuer

  • Sowohl die Einkommensteuer als auch die Lohnsteuer werden auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben. Als Bemessungsgrundlage dient dazu das zu versteuernde Einkommen.
  • Für beide Steuerarten gilt das Einkommensteuergesetz (EStG).
  • Beide Steuerarten sind von verschiedenen Faktoren abhängig, die mit Ihnen als Person zusammenhängen (dazu unten mehr).
  • Einkommen- und Lohnsteuer sind - wie auch die Körperschafts- oder die Umsatzsteuer - sogenannte Gemeinschaftssteuern. Das bedeutet, die Abgaben stehen Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam zu. Die Verwaltungshoheit liegt bei den Finanzämtern.

Unterschiede der beiden Steuerarten

  • Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Der entscheidende Unterschied liegt darin, dass die Lohnsteuer Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit betrifft (§ 19 EStG), während die Einkommensteuer keinen Unterschied macht zwischen Arbeitnehmern und Unternehmern. Alle Arbeitnehmer zahlen also eine Lohnsteuer, nicht aber zwangsläufig auch eine Einkommensteuer.
  • Kommt bei Ihnen als Arbeitnehmer nun eine Einkommensart hinzu oder beziehen Sie nur anderes Einkommen als Arbeitnehmergehalt, so sprechen die Finanzbehörden von Einkommensteuer. Einkünfte außerhalb des Arbeitnehmergehaltes sind z. B. Einkommen aus Selbstständigkeit, aus Vermietung/Verpachtung, aus Vermögen (Sparbuch, Aktien usw.) sowie Renten.
  • Lohnsteuer wird direkt vom Arbeitgeber abgezogen; diesen Teil des Geldes führt er an das Finanzamt ab.
  • Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass Sie eine Lohnsteuererklärung nur unter bestimmten Voraussetzungen abgeben müssen, und zwar dann, wenn Sie Nebeneinkommen von mehr als 410 € (ohne Lohnsteuerabzug) oder Lohnersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld oder Mutterschaftsgeld) von mehr als 410 € erhalten haben. Außerdem müssen Sie eine Erklärung abgeben, wenn Sie der Steuerklasse V oder VI angehören oder Sie und Ihr Ehepartner die Kombination III/V bzw. IV/IV haben, ferner, wenn ein bestimmter Freibetrag auf Ihrer Lohnsteuerkarte ausgewiesen ist.
  • Einkommensteuererklärungen sind grundsätzlich Pflicht, sofern Sie Einkünfte von mehr als 410 € haben. Einzelheiten finden Sie in § 46 EStG.
  • Anders als bei der Einkommensteuer kommt es bei der Lohnsteuer nicht vorwiegend darauf an, wie hoch Ihre Einkünfte sind. Vielmehr geht es darum, wie hoch Ihre Abzüge (Kinder, Versicherungsleistungen, Unterhalt, andere Ausgaben) sind, wenngleich das Gesamteinkommen natürlich die Basis darstellt. Auch der Familienstand spielt eine Rolle.
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