Was Sie benötigen
- Kenntnisse über Lenk- und Pausenzeiten
- Inhalt des § 21a ArbZG für LKW-Nutzer
- aktueller Wissensstand über Verkehrsrecht
- Pausenuntergrenzen
- elektronische Hilfsmittel wie Time-Guide
- Kontrollen
Lenkzeiten durch Einführung des § 21a ArbZG
- Im gewerblichen Bereich gelten die Lenkzeiten für alle Fahrzeuge, die ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen haben. Bei privat genutzten LKW müssen die vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten erst ab einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen eingehalten werden.
- Für Fahrzeuge von 2,8 bis 3,5 Tonnen reichen handschriftliche Eintragungen über die Lenk- und Ruhezeiten. Bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen ist ein EG-Kontrollgerät, das umgangssprachlich Fahrtenschreiber genannt wird, zwingend erforderlich. Bei Verkehrskontrollen können die Polizisten anhand der Aufzeichnungen des Gerätes die Lkw-Lenkzeiten ablesen.
- Sicherlich wird es jedem Fahrer eines LKWs schwerfallen, längere Pausen aufgrund der gesetzlichen Vorschriften einzuhalten, wenn er im Hintergrund eine sehr straffe Organisation seiner Transportstrecken seitens des Arbeitgebers einzuhalten hat. In der neuen Verordnung wird zu den Lenkzeiten der LKW vorgeschrieben, dass die wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden grundsätzlich nicht überschritten werden darf. Dazu muss ergänzend erläutert werden, dass eine Arbeitswoche montags um 0.00 Uhr beginnt.
- Eine Ausnahme der 48-Stunden-Frist besteht dann, wenn die Arbeitszeit innerhalb von vier Kalendermonaten oder 16 Wochen durchschnittlich 48 Stunden nicht überschreitet. Dann besteht die Möglichkeit, dass die Arbeitszeit kurzzeitig bis auf 60 Stunden pro Woche aufgestockt werden kann.
- Die vorgeschriebenen Höchstlenkzeiten für LKW aus der VO (Verkehrsordnung) gelten aber nach wie vor.
Pausenvorschriften für LKW-Fahrer
- Zu der ganz normalen Arbeitszeit zählen bei LKW-Fahrern die Pausen nicht. Trotzdem darf die Obergrenze von täglich 10 Stunden Arbeitszeit und 9 Stunden reiner Tageslenkzeit nicht überschritten werden, wenn man Strafen verhindern will.
- Zu den Lenkzeiten zählen alle Zeiten, die Sie hinter dem Lenkrad verbringen. Das heißt, auch wenn Sie eine Stunde auf der Stelle im Stau stehen, zählt diese Zeit als Lenkzeit. Schließlich müssen Sie ja jederzeit bereit sein, weiterzufahren.
- Ruhephasen, die durch die Wechseltätigkeit mit einem zusätzlichen Fahrer in der Schlafkabine verbracht werden, kommen als Lenkzeit nicht zur Anrechnung. Der verantwortungsvolle LkW-Fahrer darf übrigens eine ununterbrochene Lenkzeit von 4,5 Stunden nicht überschreiten, sondern muss eine Ruhezeit von mindestens 45 Minuten einhalten.
- Seit 2007 muss die erste Pause mindestens 15 Minuten und die zweite mindestens 30 Minuten betragen. Diese Angaben können sich allerdings auch wieder verändern, sodass kein Anspruch auf Vollständigkeit gegeben werden kann. Wer sich vergewissern will und spezielle Fragen hat, sollte einen Anwalt für Verkehrsrecht aufsuchen und sich ganz individuell beraten lassen.
- Für alle Fahrer bei der Feuerwehr, Polizei oder sonstigen Rettungsdiensten gelten keine Lenkzeiten. Für Kraftfahrer bei der Bundeswehr gelten die zulässigen Lenkzeiten für alle Fahrzeuge. Eine Übersicht, für wen die Lenkzeiten gelten und für wen nicht, finden Sie hier.
Lenkzeiten beim LKW mit elektronischen Hilfsmitteln einhalten
- Der elektronische Helfer aus Dänemark, ein Fahrerassistenzsystem für Nutzfahrzeuge mit dem Namen Time-Guide, liefert dem LKW-Fahrer während der Fahrt wichtige Informationen und entlastet ihn somit.
- Dieses Gerät ist mit einem analogen oder digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet und passt mit einer entsprechenden Halterung am Armaturenbrett problemlos ins Fahrzeug. Selbst die verbleibende Lenkzeit wird auf dem Display angezeigt und eine akustische Warnung erinnert an einen baldigen Regelverstoß, wenn keine Pause eingehalten wird.
Weiterer Autor: Martin Lemke
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