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Leerstehende Gebäude - so vermeiden Sie den Verfall Ihrer Räumlichkeiten

Außerhalb bewohnter Orte sind Gebäude nur teuer versicherbar.
Außerhalb bewohnter Orte sind Gebäude nur teuer versicherbar.
Leerstehende Gebäude können unter Umständen schneller zu Schaden kommen, als das bei einem genutzten oder bewohnten Haus der Fall ist. Es bedarf daher einiger Vorkehrungen zum Schutz des Vermögens. Insbesondere Versicherer verlangen neben der richtigen Vertragswahl auch die Einhaltung gewisser Obliegenheiten.

Leerstehende Gebäude sind nicht selten das Ziel ungebetener Gäste. Auch starker Frost und damit verbundene Wasserrohrbrüche können in ungeheizten und unbeaufsichtigten Bauten große Schäden verursachen.

Leerstehende Gebäude - Versicherungsprämien steigen

Immobilien sind - egal ob in privatem oder öffentlichen Eigentum - immer auch Vermögen. Den größten Gewinn erbringen sie durch eine sinnvolle Nutzung. Leerstand ist in einigen Fällen unabwendbar (fehlender Nachnutzer, Unbewohnbarkeit), in anderen wird eine zeitweilige Nichtnutzung (Ferienhaus) in Kauf genommen.

  • Wenn Sie den vollen Versicherungsschutz Ihres Gebäudeversicherers bei längerem oder zeitweiligem Leerstand weiterhin aufrechterhalten möchten, müssen Sie das mitteilen. Es ist eine allgemein bekannte Tatsache, dass Wohngebäudeversicherer nur ungern oder zeitlich befristet leerstehende Gebäude zum normalen Versicherungstarif versichern. 
  • Versicherer berufen sich dabei auf höhere Risiken von Schäden in einem leerstehenden Haus. Wasserschäden sind die Schäden, die am häufigsten auftreten. Bei Rohrbrüchen aufgrund von Materialermüdung muss der Versicherer im Gegensatz zu reinen Frostschäden immer zahlen. Hier kann Ihnen keine Verletzung der Kontrollpflicht nachgewiesen werden.
  • Ferienhausversicherungen unterscheiden sich generell von Wohngebäudeversicherungen für bewohnte Immobilien. Hier spielt der Standort (innerorts, außerorts, Inland, Ausland) eine wesentliche Rolle. Sparen können Sie bei der Versicherungsprämie nur dann, wenn Sie dem Versicherer eine regelmäßige Kontrolle und unmittelbare Schadensbegrenzung (Nachbarschaftshilfe) nachweisen.

Verfall von Räumlichkeiten vermeiden

  • Leerstehende Gebäude müssen Sie wie bewohnte auch so sichern, dass niemand zu Schaden kommt. Werden Räumlichkeiten länger nicht genutzt und regelmäßig gesäubert, droht der Verfall. Räume, die Sie längere Zeit nicht mehr heizen und lüften, können unter Umständen nicht sofort wieder genutzt werden.
  • Leerstehende ungenutzte/unbewohnte Gebäude sollten Sie regelmäßig kontrollieren. Das können Sie selbst machen oder jemand dafür beauftragen. Im Internet finden Sie entsprechende Dienstleistungsunternehmen vom Wachdienst über Hauswächter bis zum kompletten Gebäudeservice. 
  • Hauswächter bewohnen im Auftrag einer Firma bestimmte Räumlichkeiten und zahlen dafür eine geringe Miete. Es entsteht kein Mietverhältnis, da der Partner des Hauswächters die Dienstleistungsfirma ist.

Zeitweilig ungenutzte Räumlichkeiten können Sie auch Vereinen oder für Veranstaltungen kostenlos zur Verfügung stellen. So lange sich jemand erlaubterweise im Gebäude aufhält und dabei auch Kontrollaufgaben übernimmt, sind Sie vor Hausbesetzungen und Vandalismus geschützt. Ihr Gebäudeversicherer wird Ihnen dafür entgegenkommen.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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