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Lärmbelästigung - so gehen Sie richtig damit um

Lärmbelästigung muss nicht immer hingenommen werden.
Lärmbelästigung muss nicht immer hingenommen werden.
Lärmbelästigung, egal welcher Art, auf die Dauer macht sie krank. Wird der Schlaf regelmäßig durch auftretenden Lärm beeinträchtigt, geht es an die Gesundheit.

Lärmbelästigung - des einen Freud des anderen schlaflose Nacht

  • Wer in einem Mehrfamilienhaus wohnt, wird eine gelegentliche Beeinträchtigung durch laut feiernde Nachbarn wohl tolerieren.
  • Tritt eine Lärmbelästigung allerdings regelmäßig auf, auch wenn es sich nur um Wochenendpartys handelt, ist bei vielen die Toleranzgrenze schnell überschritten. Hier gilt es, auch des lieben Friedens Willen, schnell zu handeln und Gespräche zu suchen. Staut sich der Ärger über längere Zeit an, ist ein ruhiges Miteinander-Reden nicht mehr so ohne Weiteres möglich.
  • Der Lärmverursacher wird sich fast immer in seiner persönlichen Entfaltung eingeschränkt fühlen, es hat sich ja schließlich bisher nie jemand beschwert, also kann es auch niemanden gestört haben. Mit dieser oder einer ähnlichen Argumentation ist zu rechnen, wenn eine ständig wiederkehrende Lärmbelästigung zu lange hingenommen wurde.
  • Sichern Sie Beweise für Ihre Beschwerdegründe, hierbei kann Ihnen eine Videokamera, mit der Sie das Nachtprogramm Ihres Lieblingssenders leise aufzeichnen, dienlich sein. Dadurch haben Sie neben dem aufgezeichneten Lärm auch noch einen Nachweis über die Uhrzeit.
  • Geben Sie dem Ruhestörer die Gelegenheit sich mit eigenen Ohren davon zu überzeugen, dass Ihre Bitte um Ruhe begründet ist. Machen Sie von der Reaktion Ihres Nachbarn Ihr weiteres Vorgehen abhängig. Erst wenn Ihre eigenen Bemühungen nicht fruchten, sollten Sie die Ordnungskräfte in Anspruch nehmen.
  • Verschafft Ihnen ein in der Nachbarschaft befindlicher Gaststättenbetrieb schlaflose Nächte, sollten Sie wie bei der Lärmbelästigung durch Privatpersonen verfahren. Zeigt der Gastwirt sich uneinsichtig, können Sie ihn darauf hinweisen, dass er dazu verpflichtet ist, ab einer bestimmten Uhrzeit darauf zu achten, dass unter anderem die Schallaustrittsöffnungen (Türen und Fenster) geschlossen zu halten sind, sowie dass bei anhaltender Ruhestörung durch den Betrieb des Lokals auch seine Sperrzeitverkürzung in Gefahr sei und er eventuell wieder um 01:00 Uhr seinen Schankbetrieb schließen müsse.
  • Auch hier kommt wieder als letztes Mittel die Einschaltung der Behörden in Betracht. Bei Gewerbetrieben wäre dies das Ordnungsamt Abteilung Gaststätten.
  • Wer in die Nähe eines vorhandenen Flughafens oder Bahnhofes zieht, muss sich von Anfang an bewusst sein, dass er von nun an mit einer gewissen Lärmbelästigung leben muss. Da das Wohl der Allgemeinheit dem Wohl des Einzelnen vorzuziehen ist, wird man hier auf behördliche Hilfe nicht hoffen können.
  • Es sollte, wenn man schon in eine laute Umgebung ziehen muss, deshalb auf schon vorhandene Schallschutzmaßnahmen wie 3-fach Verglasung, Schalldämmung des Hauses und Rolläden geachtet werden, um wenigstens eine gewisse Nachtruhe sicherzustellen..
helpster.de Autor:in
Achim Günter
Achim GünterAchim bereichert mit seinem hervorragenden Allgemeinwissen den Themenbereich Schule. Als erfahrener Steingartengärtner gibt er sein Insiderwissen auf dem Gebiet Garten gerne weiter. Das Familienoberhaupt kennt sich auch mit Geld und Finanzen bestens aus.
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