Alle Kategorien
Suche

Künstlernamen eintragen lassen - so qualifizieren Sie sich für einen Eintrag im Personalausweis

Nur ein Künstler kann sein Pseudonym eintragen lassen.
Nur ein Künstler kann sein Pseudonym eintragen lassen.
Es gibt keine Garantie dafür, dass die Behörden Künstlernamen eintragen lassen. Im Folgenden können Sie nachlesen, was Sie benötigen um für eine Eintragung in Betracht gezogen zu werden.

Künstlernamen im Personalausweis beantragen

  • Nach eigenem Bemessen der Behörden werden Künstlernamen in den Personalausweis eingetragen. Dafür ist es wichtig, dass Sie glaubhaft machen können diesen Namen auch in anderen Kreisen zu verwenden. Hierfür ist eine Mitgliedsbescheinigung eines Künstlervereins sehr hilfreich, wenn nicht sogar zwingend. Welche Nachweise gefordert werden, variiert von Behörde zu Behörde. Um Ihr Pseudonym eintragen zu lassen kann es sehr nützlich sein, wenn Sie bereits überregional bekannt sind.
  • Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Ihre Tätigkeit als Kunst eingestuft ist, können Sie dies bei der Kulturbehörde nachfragen. Nichtkünstler können keine weiteren Namen in den Personalausweis eintragen lassen.
  • Ist Ihr Antrag genehmigt, müssen Sie den neuen Personalausweis bezahlen.

Ihr Pseudonym beim Patentamt eintragen lassen

  • Wenn Sie mit dem Künstlernamen arbeiten wollen, sollten Sie Ihn auch schützen lassen. Wenn zwei Künstler den Namen in der selben Branche tragen, wird ein Gericht mit hoher Wahrscheinlichkeit im Sinne des größeren Bekanntheitsgrades entscheiden.
  • Wenn Sie sich also dafür entscheiden sollten Ihr Pseudonym zu schützen, stellen Sie einen Eintrag beim Deutschen Patent- und Markenamt in München oder dem europäischen Patentamt. Die Kosten verlaufen sich auf ca. 500 Euro (international geschürtzete Namen haben höhere Kosten in Folge). Sollte innerhalb eines Jahres kein Widerspruch erfolgen, ist Ihr Künstlername geschützt.
Teilen: