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Krankenversicherung nach der Elternzeit - darauf ist zu achten

Eine Krankenversicherung sollte jeder haben.
Eine Krankenversicherung sollte jeder haben.
Nach der Elternzeit können für Ihr Krankenversicherungsverhältnis ganz unterschiedliche Varianten in Betracht kommen. Dabei kommt es zum Beispiel darauf an, ob Sie während der Elternzeit gesetzlich oder privat krankenversichert waren.

Krankenversicherungen können teuer werden, doch insbesondere bei der gesetzlichen Krankenversicherung können im Falle von Familiennachwuchs die Tarife günstiger sein.

Gesetzliche oder private Krankenversicherung

  • Wenn Sie privat krankenversichert sind, dann werden Sie auch während der Elternzeit Beiträge für sich und unter Umständen Ihr Kind gezahlt haben. Als Beamter haben Sie dabei möglicherweise einen Anspruch auf Zuschuss durch Ihren Dienstherren oder können sich Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung, die Sie während des Bezugs von Elterngeld gezahlt haben, erstatten lassen. Dies sollten Sie mit Ihrem jeweiligen Dienstherren klären. 
  • Nach der Elternzeit sind Sie dann weiterhin privat krankenversichert. Wenn Ihr Arbeitseinkommen gering ist und Ihr Ehepartner gesetzlich krankenversichert ist, könnten Sie überlegen, in die Familienversicherung zu wechseln, wo Sie und Ihr Kind beitragsfrei versichert sind.
  • Wenn Sie während der Elternzeit gesetzlich krankenversichert sind, bleiben Sie dies auch nach der Elternzeit. Wenn Sie zu Ihrem alten Arbeitgeber in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zurückkehren, zahlen Sie die entsprechenden Beiträge von Ihrem Arbeitseinkommen.
  • Wenn Sie auch nach der Elternzeit nicht mehr arbeiten wollen und Ihr altes Arbeitsverhältnis aufgelöst haben (vielleicht wegen eines zwischenzeitlich erfolgten Umzuges), könnten Sie sich auch zunächst arbeitslos melden. Die Beiträge zur Krankenversicherung werden dann über die Arbeitsagentur abgeführt. Dies ist wesentlich unproblematischer, wenn Sie zuvor gesetzlich krankenversichert waren.

Weitere Möglichkeiten nach der Elternzeit

  • Wenn Sie sich nicht arbeitslos melden wollen und auch nicht über die Familienversicherung versichern können, weil Ihr Ehepartner nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied ist, können Sie sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. 
  • Verfügen Sie über kein eigenes Einkommen bzw. sind Sie nicht berufstätig, zahlen Sie dort nur einen Mindestbeitrag.
  • Problematisch kann es werden, wenn Sie sich nach der Elternzeit selbstständig machen wollen und sich als Selbstständiger in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Für Selbstständige sind die Beiträge dort relativ hoch, da sie sich an einem fiktiven Mindesteinkommen ausrichten, das Sie in den ersten Jahren der Selbstständigkeit kaum erreichen werden.

Wie Sie sich nach der Elternzeit versichern, hängt maßgeblich davon ab, wie Sie zuvor bzw. in der Elternzeit versichert waren. Die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung ist dabei meist die günstigste Variante. 

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