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Kosten für den Abschleppdienst richtig kalkulieren - so geht's

Nach dem Abschleppen können hohe Kosten anfallen.
Nach dem Abschleppen können hohe Kosten anfallen.
Viele werden die Situation schon einmal erlebt haben, in der sie falsch geparkt haben oder einen Unfall hatten und dann abgeschleppt worden sind. Dabei fragt man sich natürlich, wie hoch die Kosten für den Abschleppdienst ausfallen und ob noch weitere Kosten entstanden sind.

Kosten für den Abschleppdienst und etwaige Gebühren

  • Bei der Kalkulation der Abschleppkosten sollten Sie zunächst beachten, dass die unterschiedlichen Abschleppdienste auch unterschiedlich teuer sind. Darüber hinaus variieren die Preise auch je nach Ort. So kann das Abschleppen von Fahrzeugen in einigen Städten durchschnittlich 40 € und in anderen 135 € kosten.
  • Der Preis wird vor allem auch durch weitere Faktoren beeinflusst wie Strecke zwischen Abschleppunternehmen und Fahrzeug, Arbeitszeit und Dauer der Verwahrung beim Abschleppunternehmen. Wenn ein Abschleppdienst gerufen wurde und Sie Ihr Fahrzeug aber noch vor dem Abschleppen wegfahren, fallen dennoch Kosten für die Anfahrt an, die sich nicht selten auf 80 bis 90 € belaufen. In manchen Städten ist es weniger teuer. Ggf. kommen noch Sonderzuschläge hinzu, wenn Sie nachts abgeschleppt werden oder an Sonn- oder Feiertagen.
  • Wird Ihr Fahrzeug nur umgesetzt an einen anderen Ort in der unmittelbaren Umgebung, fallen deutlich weniger Kosten an. Zumindest entfallen die Verwahrungskosten und die Arbeitszeit des Abschleppdienstes ist ebenfalls kürzer.
  • Sind Sie im Besitz eines Schutzbriefes Ihrer Versicherung oder Mitglied in einem Automobilclub, so können Sie die Kosten zumindest teilweise abwenden.
  • Wenn der Staat (meist über die Polizei oder Ordnungsbehörden) einen Abschleppdienst beauftragt, fallen zusätzlich Verwaltungskosten (Gebühren) an. Diese liegen - je nach Einzelfall - zwischen 25 und 150 €. Grundlage hierfür sind die Verwaltungsvollstreckungsgesetze und Kostenordnungen der einzelnen Bundesländer.
  • Städte können sogar in verschiedene Gebührenregionen aufgeteilt werden, wie es etwa in Hamburg der Fall ist.
  • Sind Sie der Meinung, dass (nach einem Unfall) die Versicherung die Kosten des Abschleppens übernehmen könnte, fragen Sie bei dieser am besten zunächst nach, welche Abschleppunternehmen Sie rufen dürfen, damit Sie nachher keine böse Überraschung erleben.
  • Vorsicht vor Abzockern! Die Kosten für den Abschleppvorgang und die anschließende Verwahrung müssen verhältnismäßig sein. Das Berliner Kammergericht hat Kosten von 220 € für einen von privater Seite gerufenen Abschleppdienst gebilligt, wiederum hat das Landgericht Hamburg 250 € als zu viel empfunden. Kosten in Höhe von 300 € und mehr dürften in jedem Fall zu hoch sein. Prüfen Sie also die oben genannten Faktoren und überprüfen Sie die Preise des Abschleppdienstes und die Verwaltungskosten, sofern sie anfallen.
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