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Kopie der Geburtsurkunde beglaubigen lassen - so funktioniert's

Nur ein Standesbeamter kann eine Geburtsurkunde beglaubigen.
Nur ein Standesbeamter kann eine Geburtsurkunde beglaubigen.
Wenn Sie z.B. heiraten wollen oder ins Ausland ziehen wollen, benötigen Sie eine beglaubigte Kopie Ihrer Geburtsurkunde. Um diese rechtzeitig bereit zu haben, wenden Sie sich möglich rasch an das zuständige Standesamt, um die Urkunde beglaubigen zu lassen.

Was Sie benötigen:

  • Personalausweis
  • Beglaubigungsgebür

Was ist eine Beglaubigung?

  • Eine Beglaubigung ist eine Bestätigung, dass es sich bei der Kopie der Urkunde, z.B. der Geburtsturkunde, um eine inhaltsgleiche Kopie des Originaldokuments handelt. Ohne Beglaubigung ist die Kopie der Geburtsurkunde nicht offiziell anerkannt und kann nicht als amtliches Dokument verwendet werden, z.B. bei der Heirat.

  • Für die beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde ist immer die Behörde zuständig, die die Urkunde ausgestellt hat. Sind Sie in Gießen geboren, dann hat das Standesamt in Gießen Ihre Geburtsurkunde ausgestellt. Dort lassen Sie sich die Kopie Ihrer Geburtsurkunde beglaubigen bzw. fordern eine beglaubigte Kopie an.

Was benötigen Sie für die Beglaubigung Ihrer Geburtsurkunde?

  • Sie benötigen Ihren Personalausweis, das Original der Geburtsurkunde, das beim Standesamt liegt und die zu beglaubigende Kopie. Diese lassen Sie sich bei der Behörde anfertigen.
  • Die Beglaubigung kostet außerdem eine Gebühr, die für jede Gemeinde unterschiedlich ausfällt, sie sollte allerdings in der Regel unter einen Euro pro Seite des Dokuments betragen.
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