Was Sie benötigen
- Bauvorschriften der örtlichen Behörden
- Keine vertragsgebundenen Baupläne
- Bauzeichnung
Die Kniestockhöhe bestimmt das Raumgefühl im Obergeschoss
- Jedes Bundesland erlässt seine eigenen Vorschriften über die Art und Weise, wie in den verschiedenen Gegenden oder Ortslagen gebaut werden darf. Dann gibt es auch noch Regelungen, die aussagen, wann ein Wohnraum mit welcher Kniestockhöhe als vollwertig angerechnet wird und ab welcher Kniestockhöhe ein Gebäude als zweigeschossig gilt.
- Dazu ist wichtig zu wissen, was man unter dem Kniestock versteht. Und zwar ist das immer eine Aufmauerung der Außenmauer über dem Niveau der oberen Geschossdecke bis zum Auflager des Daches. Ist der Kniestock sehr tief, kann der Raum unter der Traufseite des Daches nicht genutzt werden. Dort kommt dann der Einbau eines Drempels infrage, der den Raum kleiner macht.
So bestimmen Sie die möglichen Ausführungen
- Ist an Ihrem Bauplatz die Firsthöhe nicht definiert und haben Sie freie Hand bei der Dachneigung, können Sie sich die Kniestockhöhe aussuchen. Bei einer Höhe von > 1,5m müssen Sie damit rechnen, dass der Dachraum als zweites Geschoss gilt und der Wohnraum zu 100% angerechnet wird.
- Gibt es durch irgendwelche Einschränkungen aber Obergrenzen bei der Ausführung des Daches, gilt es, die beste Variante zu finden, um möglichst viel nutzbaren Raum zu erhalten. Hier geht es vor allem um das Verhältnis von Dachneigung zu Kniestockhöhe. Wenn Sie keinen Architekten bemühen wollen, nehmen Sie einen Winkelmesser und ein Lineal zur Hand und zeichnen Sie maßstabgerecht Ihr Dach auf.
- Mithilfe der Formel zur Dreiecksberechnung kommen Sie an die Kniestockhöhe. Sie erhalten bei einer geringeren Dachneigung bis 30° und gleicher Firsthöhe einen deutlichen Zuwachs an Kniestockhöhe und damit an nutzbarem Innenraum. Demgegenüber verlieren Sie an begehbarem Dachraum. Einen vernünftigen Kompromiss zu finden, wird Ihnen der Baufachmann helfen.
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