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Kleingewerbe nachträglich anmelden - Hinweise

Bei der Anmeldung eines Kleingewerbes ist vor allem der erwartete Umsatz zu beachten.
Bei der Anmeldung eines Kleingewerbes ist vor allem der erwartete Umsatz zu beachten.
Die Zahl der Kleingewerbetreibenden nimmt immer mehr zu. Wenn auch Sie zu dieser wachsenden Zahl gehören und Ihr Unternehmen nachträglich anmelden wollen, dann sollten Sie einige Dinge dabei beachten.

Das Kleingewerbe - grundlegende Informationen

  • Ein Kleingewerbe kann nur von natürlichen Personen sowie Gesellschaften des bürgerlichen Rechts gegründet werden. Die Unternehmung ist zudem so geringfügig, dass kein Geschäftsbetrieb im kaufmännischen Sinne erforderlich ist.
  • Bei der Namensgebung sollten Sie darauf achten, dass Ihr vollständiger Name darin enthalten ist. Zusätzlich zum Namen können Sie noch Zusätze hinzufügen, beispielsweise die Branche, die Tätigkeit etc. Ein Beispiel hierfür wäre "Max Mustermann Handarbeitsartikel".
  • Ein Vorteil ist, dass Sie von der Umsatzsteuerpflicht befreit sind, solange Ihr Umsatz voraussichtlich 17.500 Euro im Jahr nicht übersteigt. Allerdings können Sie dann auch Ihre bezahlte Vorsteuer nicht geltend machen.

Nachträglich anmelden - Hinweise

  • Wenn Ihnen aufgefallen ist, dass Sie vergessen haben, Ihr Kleinunternehmen anzumelden, dann sollten Sie dies auf jeden Fall sofort nachholen und es anmelden.
  • Gehen Sie zuerst zu der für Sie zuständigen Gemeinde und melden Sie Ihr Gewerbe nachträglich an. Geben Sie auch auf jeden Fall an, seit wann Ihr Kleingewerbe existiert. Oft fällt für die Versäumnis zwar ein Bußgeld an, dieses bewegt sich aufgrund der geringen Gewerbeeinkünfte jedoch auf niedrigem Niveau.
  • Auf diesem Weg erhalten Sie auch gleich automatisch Ihren Gewerbeschein. Die Gemeinde leitet dann diese Anmeldung selbst an das für Sie zuständige Finanzamt weiter.
  • Solange der Gewerbeertrag unter 24.500 € im Geschäftsjahr ist, fällt keine Gewerbesteuer an. Liegt dieser jedoch darüber, sind Sie zur Zahlung verpflichtet. Über den jeweiligen Hebesatz sollten Sie sich ebenfalls bei Ihrer Gemeinde erkundigen.
  • Die Einkünfte, welche Sie im Rahmen Ihrer Kleinunternehmertätigkeit erwirtschaften, müssen Sie aber auf jeden Fall in Ihrer Steuererklärung angeben. Aus diesem Grund kann es vorkommen, dass Sie nachträglich noch Einkommensteuer nachzahlen müssen.

Sie sehen also, dass das nachträgliche Anmelden einer Kleinunternehmung gar nicht so schwer ist.

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