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Kilometergeld absetzen - das sollten Sie beachten

Kilometergeld - so sichern Sie Ihren Anspruch.
Kilometergeld - so sichern Sie Ihren Anspruch.
Mit dem Kilometergeld erstattet Ihnen das Finanzamt pauschal Ihre Kosten für Ihren Arbeits- oder Dienstweg, wenn Sie diesen mit Ihrem privaten Fahrzeug bestreiten. Doch nicht alles, was Sie als Kilometergeld angeben, wird tatsächlich als solches anerkannt. Wenn Sie die folgenden Hinweise beachten, können Sie sich sicher und einfach Ihre Aufwendungen vom Finanzamt erstatten lassen.

Was Sie benötigen:

  • Steuererklärung

Kilometergeld absetzen - das sollten Sie beachten

  • Mit dem Kilometergeld werden Reisekosten erstattet. Verwechseln Sie dies nicht mit der Pendlerpauschale! Hierfür hat das Finanzamt eigene Bestimmungen erlassen.
  • Das Kilometergeld können Sie als Ausgabe bei Ihrer jährlichen Einkommenssteuer geltend machen. Übersteigen Ihre tatsächlichen Aufwendungen den festgelegten Pauschalbetrag, gilt der Ausgabenüberschuss als Werbungskosten. Hinweise auf die Höhe der Pauschale finden Sie in der Anleitung zur Einkommenssteuererklärung.
  • Die Höhe des Betrages, den Sie absetzen können, richtet sich nach dem Weg zwischen Ihrem Wohnort und der Arbeitsstätte. Unerheblich ist hierbei, ob Sie zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem Motorrad, öffentlichen Verkehrsmitteln, in einer Fahrgemeinschaft oder mit dem PKW unterwegs sind. Entscheidend ist, dass Sie den exakten Weg zwischen Wohn- und Arbeitsstätte angeben.
  • Wichtig: Das Kilometergeld können Sie nach neuesten gerichtlichen Entscheidungen ab dem ersten Kilometer absetzen. Die bis vor Kurzem gültige 20-Kilometer-Regelung wurde gerichtlich für ungültig erklärt und rückwirkend zurückgenommen.

Alle Punkte gelten für Privatpersonen. Sofern Sie als Geschäftsperson Kilometergeld abrechnen möchten, holen Sie bitte vorher den Rat Ihres Steuerberaters ein.

Als Beiblatt zu allen Finanzamtsformularen finden Sie genaue Hinweise dazu, ob und wie Sie das Kilometergeld angeben sollen. Um ganz sicher zu sein, können Sie zusätzlich die telefonische oder persönliche Beratung eines Lohnsteuerhilfevereins in Ihrer Wohnortnähe in Anspruch nehmen.

helpster.de Autor:in
Janet Hartung
Janet HartungJanet weiß als Floristin alles über Pflanzen und Blumen im Garten. Ihre Freizeit gestaltet die ehemalige Besitzerin eines Blumen- und Bastelshops stets kreativ mit Töpferei und Projekten im Heimwerken.
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