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Kfz ummelden: Was brauche ich beim Umzug in eine andere Stadt? - Hinweise

Erst umziehen, dann Auto ummelden
Erst umziehen, dann Auto ummelden
Ein Umzug in eine andere Stadt ist eigentlich etwas Schönes - neue Möglichkeiten, Gesichter und Erfahrungen. Ziehen Sie allerdings in einen anderen Kreis oder gar ein anderes Bundesland um, müssen Sie leider auch Ihr Kfz ummelden und brauchen zudem noch neue Kennzeichenschilder.

Was Sie benötigen:

  • Fahrzeugschein (neu: Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Fahrzeugbrief (neu: Zulassungsbescheinigung Teil II)
  • Versicherungsbestätigung
  • Kennzeichenschilder
  • HU/AU-Bericht
  • Ausweis oder Pass
  • Meldebescheinigung
  • 50-70 Euro für die Ummeldung

Bevor Sie Ihr Kfz ummelden können, müssen Sie sich zunächst einmal selbst beim Rathaus in der neuen Stadt anmelden, denn beim Ummelden eines Fahrzeugs brauchen Sie auch eine Meldebescheinigung.


Diese Unterlagen brauchen Sie, um Ihr Kfz ummelden zu können

  • In Verbindung mit Ihrer Person brauchen Sie einen gültigen Pass oder Personalausweis und die Meldebescheinigung, die Sie vom Rathaus Ihres neuen Wohnsitzes erhalten haben.

  • Um ein Kfz ummelden zu können, benötigen die Mitarbeiter der Kfz-Zulassungsstelle zunächst einmal die Fahrzeugpapiere.

  • Bisher nannte man diese Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief. Inzwischen heißen sie Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II.

  • Darüber hinaus müssen Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) vorlegen, die beweist, dass das Fahrzeug, das Sie ummelden möchten, auch versichert ist.

  • Zu den weiteren Papieren, die Sie für die Ummeldung brauchen, gehören die Berichte über die aktuellen Haupt- und Abgasuntersuchungen.



Was passiert mit den Kennzeichenschildern?

  • Wenn Sie in einen anderen Kreisbezirk oder gar ein anderes Bundesland ziehen, benötigen Sie neue Kfz-Schilder.

  • Ausnahmen sind die Bundesländer Schleswig-Holstein, Hessen, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern, die bei einem Kreiswechsel keinen Wechsel der Schilder mehr erforderlich machen; bei einem Wechsel in ein anderes Bundesland dagegen schon.

  • Falls Sie also neue Kfz-Schilder benötigen, gehen Sie mit dem Dokument, das Sie von der Kfz-Zulassungsstelle erhalten, zu einem Schildermacher, der sich meist ganz in der Nähe befindet.

  • Dieser stellt für Sie die neuen Schilder mit dem entsprechenden Kennzeichen innerhalb von Minuten her.

  • Mit den neuen Kfz-Schildern können Sie jedoch noch nicht losfahren. Erst brauchen Sie noch die TÜV-Plakette, die Ihnen das Zulassungsamt auf die Schilder anbringt.

  • Falls Sie gerne ein Wunschkennzeichen hätten, dann besuchen Sie am besten die Internetseite www.wunschkennzeichen-reservieren.de. Dort können Sie nicht nur ein Lieblingskennzeichen auswählen, sondern sogar die Kennzeichenschilder in Auftrag geben.
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