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Kfz: Steuer und Rückerstattung - das sollten Sie dabei beachten

Kontrollieren Sie jede Rückerstattung.
Kontrollieren Sie jede Rückerstattung.
Sie verkaufen Ihr Auto und kaufen ein anderes? Dann sollten Sie hierbei darauf achten, dass Sie für die bisher gezahlte Steuer für Ihr ehemaliges Kfz eine Rückerstattung erhalten.

Was Sie benötigen:

  • Alte Kfz-Steuer Rechnung

Das Prinzip der Kfz-Steuer

  • Jeder, der ein Auto anmeldet, muss hierfür auch Steuer zahlen. Damit dies automatisch funktioniert, meldet die Zulassungsstelle die Neuanmeldung eines Autos an das Finanzamt.
  • Somit werden dem Finanzamt ebenfalls die wichtigen Kfz-Daten übermittelt, damit das Finanzamt die anfallende Steuer korrekt berechnen kann.
  • Sobald die Kfz-Steuer berechnet wurde, erhält der Autobesitzer einen Steuerbescheid. Anhand dieses Bescheides muss die Kfz Steuer für ein Jahr im Voraus bezahlt werden.
  • Das gleiche Prinzip wird beim Abmelden bzw. Verkaufen eines Autos durchgeführt: Auch dieser Vorgang wird dem Finanzamt gemeldet, damit die Zahlung der Kfz-Steuer für das verkaufte Auto eingestellt werden kann.

Wie die Rückerstattung funktioniert

Eine Rückerstattung der gezahlten Kfz-Steuer wird nur dann durchgeführt, wenn Sie ein Auto verkaufen. Bezüglich dieser Rückerstattung sollten Sie einiges beachten:

  • Die Kfz-Steuer für das verkaufte Auto haben Sie für ein Jahr im Voraus bezahlt. Aus diesem Grund erhalten Sie auch eine Rückerstattung für den Zeitraum ab dem Verkauf bis zum Ende des gezahlten Jahres.
  • Damit Sie den Betrag der Rückerstattung überprüfen können, sollten Sie anhand des letzten Kfz-Steuerbescheides nachsehen, bis wann Sie die Kfz-Steuer bezahlt hatten.
  • Rechnen Sie nun die Differenztage aus, die sich zwischen dem Verkaufstag des Autos und dem letzten Tag des gezahlten Jahres ergeben. Beispiel: Sie haben die Kfz-Steuer bis zum 31.10 im Voraus bezahlt, das Auto haben Sie am 1.9 verkauft. Somit haben Sie für 60 Tage zu viel Steuern gezahlt.
  • Dividieren Sie den bezahlten Jahressteuerbetrag durch 365, und multiplizieren Sie das Ergebnis mit 60. Schon wissen Sie, welchen Betrag Sie als Rückerstattung erhalten.

Die meisten Finanzämter verlangen für die Kfz-Steuer eine Einzugsermächtigung. Diese wird bereits bei der Zulassungsstelle ausgefüllt. Daraus ergibt sich die Tatsache, dass die Rückerstattung der zu viel gezahlten Kfz-Steuer nicht mehr per Scheck erfolgt, sondern per Überweisung auf das von Ihnen angegebene Konto. Überprüfen Sie daher regelmäßig, ob das Finanzamt die Rückerstattung durchgeführt hat.

helpster.de Autor:in
Manuela Träger
Manuela TrägerManuela kombiniert ihr umfassendes Finanzwissen als gelernte Bankkauffrau mit praktischer Erfahrung aus ihrer Selbstständigkeit, um fundierte Einblicke in die Bereiche Geld aber auch Beruf & Karriere zu bieten.
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