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Kfz gebraucht Kaufvertrag von Gewerbe zu Gewerbe - so funktioniert es

Zwischen zwei Gewerbetreibenden wird es günstiger.
Zwischen zwei Gewerbetreibenden wird es günstiger.
Manchmal können Sie in den Autoanzeigen lesen, dass das Kfz gebraucht nur von Gewerbe zu Gewerbe zu verkaufen ist. Dies hat seine besondere Bewandnis hinsichtlich des Kaufvertrages.

Ein Kfz gebraucht benötigt einen Kaufvertrag

  • Wenn Sie ein gebrauchtes Kfz von einem Händler kaufen, ist dies eigentlich nicht ungewöhnlich. Sie begutachten das Fahrzeug von außen und innen, machen möglicherweise eine Probefahrt und entscheiden dann, ob Sie dieses Fahrzeug kaufen oder nicht. Möchten Sie dieses Fahrzeug besitzen, dann wird ein ganz normaler Kaufvertrag abgeschlossen und Sie haben nach dem Kauf noch mindestens sechs Monate Garantie.
  • Bei einem Verkauf von Gewerbe zu Gewerbe ist es allerdings ein wenig anders. Dabei muss der Käufer nicht unbedingt ein Autohändler sein, sondern er muss lediglich selbstständig sein. Die wichtigste Besonderheit liegt darin, dass bei einem solchen Verkauf eine Garantie ausgeschlossen ist und Sie dem Verkäufer vertrauen müssen. Besonders ratsam ist es, wenn Sie zu einer TÜV-Stelle oder zur DEKRA fahren, um das zu kaufende gebrauchte Fahrzeug auf Herz und Nieren prüfen zu lassen.

Von Gewerbe zu Gewerbe ist einiges anders

  • Nachdem Sie als Selbstständiger eine Probefahrt gemacht haben und Ihnen dieses Fahrzeug gefällt, muss ein besonderer Kaufvertrag von Gewerbe zu Gewerbe ausgefüllt werden. Hier wird noch einmal auf den Ausschluss von Garantieansprüchen hingewiesen. Weiterhin wird Ihr Gewerbe im Vertrag eingetragen als Beweis für das Finanzamt, denn hier entfällt schließlich die Mehrwertsteuer. Sollten Sie diese Mehrwertsteuer zahlen, so können Sie diese beim Finanzamt in voller Höhe absetzen.
  • Jeden gesehenen Mangel sollten Sie dem Verkäufer sofort melden, damit der Schaden direkt vor Ort noch behoben wird oder die Verpflichtung zum Beheben des Schadens im Kfz-Kaufvertrag eingetragen wird. Damit sichern Sie sich gegenüber dem Verkäufer ab. Fahren Sie mit dem Fahrzeug nämlich weg und haben den Vertrag bereits unterschrieben, so erlischt ab diesem Zeitpunkt die Garantie sowie sämtliche möglichen Regressansprüche.
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