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Keine Reiserücktrittsversicherung - das sollten Sie bei der Stornierung des Urlaubs wissen

Der Urlaub soll die schönste Zeit des Jahres sein - wenn nichts dazwischen kommt.
Der Urlaub soll die schönste Zeit des Jahres sein - wenn nichts dazwischen kommt.
Sie haben eine Reise gebucht, die Sie nun (kurzfristig) doch absagen müssen. Leider haben Sie keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Das ist nicht schlimm, kann mitunter jedoch teuer werden.

Wer seine Reise ohne eine Reiserücktrittsversicherung gebucht hat, kann im Falle einer Stornierung der Reise bis zu 100 % der Kosten sitzen bleiben. Auch sollten Sie beim Buchen einer Reise beachten, dass es kein Widerrufsrecht gibt. 

Keine Pauschale bei Stornokosten

Müssen Sie Ihre Reise stornieren, ist dem Veranstalter, dem Hotelier und der Airline in erster Linie egal, aus welchem Grund Sie das tun.Auch ein äärztliches Attest muss nicht berücksichtigt werden.

  • Regelsätze, die die Höhe der Stornierungskosten ohne einer Reiserücktrittsversicherung vereinheitlichen, gibt es nicht. Meistens hat jeder Veranstalter seine eigene Staffelung, die er Ihnen bei Buchung der Reise ausgehändigt hat.
  • Auch eine gesetzliche Regelung der Stornogebühren gibt es nicht. Würden Sie vor Gericht gehen, würde es immer zu einer Einzelfall-Entscheidung kommen. Allerdings würde in einem solchen Fall generell auch der Grund des Reiserücktritts beachtet werden.
  • Sind die Kosten für eine Stornierung jedoch in den AGB (allgemeinen Geschäftsbedingungen) des Veranstalters, Hoteliers oder der Airline festgehalten, sind Sie Bestandteil des Vertrages, denen Sie bei Vertragsschluss zugestimmt haben. 

Mögliche Kosten ohne Reiserücktrittsversicherung

Stornieren Sie Ihre Reise, die Sie ohne Reiserücktrittsversicherung gebucht haben, variieren die Kosten daher erheblich.

  • In der Regel kann man sagen, dass Pauschalreisen ab dem Tag der Buchung nur noch gegen etwa 15 % des Reisepreises storniert werden können. Diese Gebühren werden höher, je kurzfristiger die Reise gecancelt werden soll und können bis zu 100 % betragen. Üblich ist es jedoch, dass die Gebühren auch bei einem kurzfristigen Rücktritt etwa 60 % des Reisepreises betragen.
  • Manche Veranstalter erlauben ihren Reisenden auch, eine Ersatzperson zu nennen, die statt Ihnen nun die gebuchte Reise antritt. Das Umbuchen werden Sie jedoch in vielen Fällen bezahlen müssen (meist eine Pauschale, die Sie ebenfalls Ihrem Reisevertrag entnehmen können).

Individual-Reise ohne Reiserücktrittsversicherung

Anders bei Hotels und Flügen haben Sie keine Pauschalreise gebucht, sondern sich Ihre Reise selber zusammengestellt und alles einzeln gebucht, so kommt es auf die einzelnen Anbieter an.

  • Je nach Saison (Hochsaison, Vorsaison, Nebensaison) berechnen Hoteliers stornierte Hotelzimmer zwischen 0 bis hin zu 100 %. Ebenso verhält es sich mit einer Fluggesellschaft.
  • In einem solchen Fall können Sie versuchen, dass Sie das Zimmer bzw. den Flug auf ein anderes Datum, evtl. auch auf einen anderen Namen umgebucht werden kann.

Generell werden sich alle Unternehmen in der Touristik-Branche jedoch eine Stornierung, ob mit oder ohne Reiserücktrittsversicherung, schützen, um sich und ihr Einkommen zu sichern. Möchten Sie dasselbe tun, sollten Sie künftig auf jeden Fall immer eine Reiserücktrittsversicherung zu Ihrem Urlaub hinzubuchen.

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