Alle Kategorien
Suche

Kaltmiete berechnen - Anleitung

Ortsübliche Kaltmiete beim Gutachterausschuss erfragen
Ortsübliche Kaltmiete beim Gutachterausschuss erfragen
Die Kaltmiete berechnen zu müssen, wird normalerweise nur bei der geplanten Vermietung einer Immobilie notwendig. Bei der Anmietung ist der Vermieter gehalten, die Kaltmiete und die Nebenkosten gesondert auszuweisen.

Die Kaltmiete orientiert sich am Wohnungsstandard

  • Für die Kaltmiete einer Immobilie sind verschiedene Faktoren ausschlaggebend. Die Wohnungsgröße, die Lage und die Ausstattung des Objektes spielen in den Quadratmeterpreis hinein.
  • Es ist üblich, die Kaltmiete auf der Grundlage der Quadratmeter einer Wohnung zu berechnen. Mit diesem Modus können Sie die Mieten verschiedener Wohnungen besser vergleichen. Ein-Zimmerwohnungen sind in der Relation auf den Quadratmeter bezogen in der Kaltmiete teurer als größere Wohnungen. 
  • Es ist kein Geheimnis, dass unterschiedliche Wohnlagen unterschiedliche Mitniveaus haben. Darüber hinaus wirkt sich die Infrastruktur des jeweiligen Stadtviertels auf die Kaltmiete aus. Einkaufsmöglichkeiten in der unmittelbaren Nachbarschaft und hervorragende Verkehrsanbindung erhöhen natürlich den Wert einer Wohnung.
  • Die ortsübliche Miete können Sie beim Gutachterausschuss Ihrer Gemeinde erfragen. 

Unterschiedliche Räume getrennt berechnen 

  • Abgesehen von den äußeren Gegebenheiten, die Auswirkung auf die Kaltmiete haben, birgt die Wohnung selbst objektive Berechnungsgrundlagen, da nicht alle Räumlichkeiten mit voller Quadratmeterzahl zur Berechnung hinzugezogen werden können. 
  • Der volle Quadratmeterpreis darf nur für Räume mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern verlangt werden. Bei Räumen oder Raumteilen mit einer lichten Höhe zwischen einem Meter und zwei Metern kann der Vermieter die Kaltmiete nur auf der BAsis der hälftigen Quadratmeterzahl berechnen. Gerade bei Dachgeschosswohnungen ist hier auszumessen, ab wann die Dachschräge zwei Meter lichte Höhe erreicht hat.
  • Unbeheizte Wintergärten, Schwimmbäder oder ähnliche, von allen Seiten geschlossene Räume, werden zur Mietberechnung auch nur mit der hälftigen Quadratmeterzahl angesetzt.
  • Für Balkone, Terassen, Loggien und Dachgärten gelten noch einmal andere Maßstäbe. Um die Kaltmiete zu berechnen, werden diese im Normalfall mit einem Viertel der tatsächlichen Quadratmeterzahl angesetzt, maximal ist die Hälfte zulässig.
Teilen: