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Immobilienmakler ohne Ausbildung - so verkaufen Sie Immobilien mit Gewerbeerlaubnis

Der Immobilienmakler hat das Traumhaus.
Der Immobilienmakler hat das Traumhaus.
Wer Häuser mag, kann sich als Immobilienmakler selbständig machen. Auch ohne Ausbildung in der Branche ist diese Tätigkeit möglich, nach dem Gesetz reicht es aus die eigene Vertrauenswürdigkeit durch entsprechende Unterlagen nachzuweisen.

Was Sie benötigen:

  • behördliche Genehmigung
  • Gewerbeschein
  • Anmeldung beim Finanzamt

Eine Berufsausbildung zum Immobilienmakler gibt es nicht, Fachkenntnisse sind für die Ausübung dieses Berufs zwar sinnvoll, für die behördliche Erlaubnis als Makler tätig zu werden sind sie jedoch nicht erforderlich. Mit der Erlaubnis wird bestätigt, dass der Antragsteller zuverlässig und vertrauenswürdig ist und seine Vermögensverhältnisse geordnet sind. Sie wird nur erteilt, wenn der Antragsteller in den letzten fünf Jahren nicht gerichtlich verurteilt wurde und kein Insolvenzverfahren stattgefunden hat oder noch stattfinden wird.

Die Tätigkeit des Immobilienmaklers

  • Der Immobilienmakler betreibt ein selbständiges Gewerbe. Er vermittelt zwischen Verkäufern und Käufern oder Eigentümern und Mietern.
  • Er darf Verträge über Wohnungen, Häuser, gewerbliche Räume und Grundstücke vermitteln. Zum Teil vermittelt er auch Darlehensverträge oder Investmentanteile.
  • Oftmals spezialisiert er sich auf einen Bereich, hierdurch kann er auch Kosten für die Erlaubnis sparen.
  • Für Personen ohne Ausbildung in der Branche empfiehlt sich ein entsprechender Lehrgang mit Abschluss von der Industrie- und Handelskammer.

Ohne Ausbildung die gewerbliche Erlaubnis beantragen

  • Um als Immobilienmakler selbständig tätig zu sein, ist eine behördliche Genehmigung nach § 34c der Gewerbeordnung notwendig. Sie wird bei der Kreisverwaltungsbehörde beantragt.
  • Den Antrag kann eine natürliche oder juristische Person auch ohne Ausbildung stellen, bei den Personengesellschaften benötigt jeder Geschäftsführer eine eigene Erlaubnis.
  • Für die Antragsstellung wird ein polizeiliches Führungszeugnis benötigt, das beim Einwohnermeldeamt erhältlich ist.
  • Weiterhin ist eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister notwendig, diese wird beim Ordnungs- oder Gewerbeamt beantragt.
  • Das zuständige Finanzamt wird auf Antrag eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen.
  • Das Amtsgericht bestätigt auf Verlangen, dass weder eine Eintragung in der Schuldnerliste noch ein Konkursverfahren besteht.
  • Die Erlaubnis ist kostenpflichtig, die Gebühren richten sich nach den Gebieten, in denen der zukünftige Immobilienmaker tätig werden möchte.
  • Nach erteilter Erlaubnis ist noch die Gewerbeanmeldung in der Gemeindeverwaltung erforderlich, bei der der Gewerbeschein ausgestellt wird, und die Meldung beim zuständigen Finanzamt.
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